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Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 21 a der 9. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV) i.V.m. § 10 Abs. 8 Satz 2 und 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

Die Kreisverwaltung Südwestpfalz hat als untere Immissionsschutzbehörde am 30.09.2025 der ABO Energy GmbH & Co. KGaA, Unter den Eichen 7, 65195 Wiesbaden, die immissionsschutzrechtliche Genehmigung gem. § 4, 19 Abs. 3 S. 1 BImSchG für die Errichtung und zum Betrieb von zwei Windenergieanlagen erteilt.

Vorgenannte Entscheidung wird gemäß § 21 a der 9. BImSchV, § 10 Abs. 8 BImSchG hiermit öffentlich bekannt gemacht.


A. Genehmigungsentscheidung

Der verfügende Teil dieser immissionsschutzrechtlichen Genehmigung vom 30.09.2025 lautet:

Tenor

1.       Zu Gunsten der ABO Energy GmbH & Co. KGaA, Unter den Eichen 7, 65195 Wiesbaden, wird auf Antrag zur Erteilung einer Genehmigung gem. § 4 BImSchG die Errichtung und der Betrieb von zwei Windenergieanlagen (WEA 1 und WEA 2) des Typs Nordex N163/5,7 mit einer Gesamthöhe von 245,5 m (Nabenhöhe 164 m, Rotordurchmesser 163 m) und einer Nennleistung von 5,7 MW auf den Grundstücken Flurst.Nrn. 3350 und 3409 Gemarkung Weselberg, Koordinaten UTM: X: 397763;
Y: 5463983 (WEA 1) sowie auf den Grundstücken Flurst.Nrn. 2675, 2690 und 2734 Gemarkung Weselberg, Koordinaten UTM: X: 398317; Y: 5464202 (WEA 2) nach Maßgabe der unter Abschnitt II. dieses Bescheides aufgeführten Unterlagen (Pläne, Zeichnungen, Beschreibungen, Gutachten etc.) und unter Einschränkung durch die unter Abschnitt III. aufgeführten Nebenbestimmungen genehmigt.

Die Genehmigung berechtigt ferner zur Herstellung der erforderlichen Baustellen- und Wartungseinrichtungen und der Lager, Kranstell- und Vormontageflächen sowie der Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen entsprechend der Angaben in den Antragsunterlagen soweit in diesem Bescheid keine abweichenden Regelungen getroffen werden.

 

2.       Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

 

3.       Gemäß § 13 BImSchG schließt diese Genehmigung die erforderliche Baugenehmigung (§ 70 LBauO) mit ein.

Hinweis: Der Genehmigungsbescheid ergeht unbeschadet der behördlichen Entscheidungen, die nach § 13 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes nicht von der Genehmigung eingeschlossen werden.

 

B. Rechtsbehelfsbelehrung zu diesem Bescheid:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch kann

1. schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Südwestpfalz, Unterer Sommerwaldweg 40-42, 66953 Pirmasens, oder

2. durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur1 an lksuedwestpfalz@poststelle.rlp.de unter Beachtung der besonderen technischen Rahmenbedingungen, die im Internet unter www.lksuedwestpfalz.de unter Impressum aufgeführt sind,

erhoben werden.

 

C.Hinweis:

Die Genehmigung erging unter der Festsetzung von Auflagen.

 

D. Auslage der Genehmigung zur Einsichtnahme

Die Auslegung erfolgt durch Veröffentlichung im Internet unter https://www.lksuedwestpfalz.de/aktuelles/bekanntmachungen/bekanntmachung/ sowie im Zentralen UVP-Portal Rheinland-Pfalz unter https://www.uvp-verbund.de/rp.
Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides einschließlich seiner Begründung kann nach dieser Bekanntmachung an zwei Wochen, d. h.

von Donnerstag, 12.03.2026 bis zum
Mittwoch, 25.03.2026

dort eingesehen werden.

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendung erhoben haben, als zugestellt (Zustellungsfiktion).

 

Pirmasens, den 05.03.2026

Kreisverwaltung Südwestpfalz

In Vertretung

 

(Seibel)

Kreisbeigeordneter