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Kreisgremien

Kreisgremien

Kreistag

Der Kreistag besteht aus den gewählten Kreistagsmitgliedern und der Vorsitzenden. Die Kreistagsmitglieder werden von den Bürgern des Landkreises in allgemeiner, gleicher, geheimer, unmittelbarer und freier Wahl auf die Dauer von fünf Jahren gewählt. Die Kreistagsmitglieder üben ihr Mandat ehrenamtlich aus. Den Vorsitz über das Gremium führt die Landrätin. Sie ist hauptamtlich für acht Jahre gewählt.

Der Kreistag ist die Vertretung der Bürger des Landkreises. Er legt die Grundsätze für die Verwaltung des Landkreises fest und beschließt über alle Selbstverwaltungsangelegenheiten des Landkreises, soweit er die Entscheidung nicht einem Ausschuss übertragen hat, oder soweit nicht die Landrätin zuständig ist. U.a. befasst sich der Kreistag mit den Themen Abfallwirtschaft, Schülerbeförderung und ÖPNV, Jugend- und Sozialhilfe und dem Haushalt des Kreises. Darüber hinaus legt der Kreistag die Richtlinien für die Verwaltung fest. Über staatliche Aufgaben, die der Landkreis als untere Landesbehörde ausführt, entscheidet der Kreistag nicht.

Sitzungen des Kreistages finden nach Bedarf, mindestens jedoch viermal jährlich, statt. Die Vorsitzende (i.d.R. die Landrätin) lädt die Kreistagsmitglieder, Kreisbeigeordneten und den leitenden staatlichen Beamten ein. Vor der Einladung stimmt die Landrätin die Tagesordnung der jeweiligen Sitzung den Kreisbeigeordneten ab. Die Tagesordnung wird dem Kreistag mit der Einladung zugesandt. Außerdem findet eine öffentliche Bekanntmachung der Tagesordnung statt. In der Sitzung selbst wird dann, entsprechend der Tagesordnung, über die einzelnen Punkte beraten und beschlossen. Die vom Kreistag gefassten Beschlüsse werden durch die Landrätin ausgeführt.

Ausschüsse des Kreistages

Der Kreistag kann für bestimmte Aufgabenbereiche zur Vorbereitung seiner Beschlüsse oder zur abschließenden Entscheidung Ausschüsse bilden. Diese Ausschüsse setzen sich entweder nur aus Kreistagsmitgliedern oder aus Kreistagsmitgliedern und sonstigen wählbaren Bürgern des Landkreises zusammen. Die Bestimmungen für den Kreistag finden auch Anwendung bei den Ausschüssen, soweit nichts anderes geregelt wurde.


Eine Übersicht aller Kreistagsmitgliedern sowie den Ausschüssen des Kreistages finden Sie in unserem Bürger- und Ratsinformationssystem. Dort finden Sie auch aktuelle Beschlüsse der Kreisgremien und eine Übersicht der Sitzungstermine.