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Gleichstellung im Landkreis

Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises

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Art. 3 Abs. 2 Grundgesetz:

„Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin“

Die Gleichstellungsbeauftragte initiiert und organisiert Maßnahmen und Veranstaltungen, die dazu beitragen, die Gleichberechtigung von Frauen und Männern im beruflichen, sozialen und politischen Leben im Landkreis Südwestpfalz zu fördern.

Gleichstellungsbeauftrage

Die Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Südwestpfalz ist Susanne Morsch. Sie hilft bei Fragen bezüglich der Gleichberechtigung von Frauen und Männern im beruflichen, sozialen und politischen Leben.

Telefon: 06331/ 809- 278

E-Mail: s.morsch@lksuedwestpfalz.de