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Veterinärwesen und Landwirtschaft

Veterinärwesen und Landwirtschaft

Die Abteilung Veterinärwesen und Landwirtschaft ist zuständig für die Lebensmittelüberwachung, Tierseuchen und Tierschutz sowie für den Bereich der Landwirtschaft. Im Veterinärwesen ist die Abteilung auch für die beiden kreisfreien Städte Pirmasens und Zweibrücken zuständig.

Aktuelles:

Wichtige Informationen:

Mitteilungs- und Übermittlungspflicht über Untersuchungsergebnisse zu gesundheitlich nicht erwünschten Stoffen: Dioxine, dioxinähnliche und nicht dioxinähnliche polychlorierte Biphenyle

Nach § 44a Absatz 1 des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) ist ein Lebensmittelunternehmer verpflichtet, ihm vorliegende Untersuchungsergebnisse über Gehalte an gesundheitlich nicht erwünschten Stoffen wie beispielsweis

  • Pflanzenschutzmitteln
  • Stoffen mit pharmakologischer Wirkung
  • Schwermetallen
  • Mykotoxinen
  • Mikroorganismen

in und auf Lebensmitteln der zuständigen Behörde mitzuteilen.

Nach § 2 Absatz 2 der Mitteilungs- und Übermittlungsverordnung muss die Mitteilung an die zuständige Behörde in elektronischer Form (unter Verwendung der hier zur Verfügung gestellten digitalen Erfassungstabelle) erfolgen. Zur Mitteilung von Untersuchungsergebnissen an die zuständige Behörde, verwenden Sie die Excel-Tabelle „Erfassungstabelle Lebensmittelunternehmer“. Als Hilfestellung können Sie die „Ausfüllhinweise zur Erfassungstabelle für den Lebensmittelunternehmer“ zur Hand nehmen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Veterinäramt der Kreisverwaltung Südwestpfalz.

Registrierung von Lebensmittelunternehmen

Meldepflicht auch für Landwirte

Nach Art. 6 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene haben Unternehmer/innen, die ein Gewerbe auf einer der Stufen der Produktion, der Verarbeitung oder des Vertriebs von Lebensmitteln ausüben, den Betrieb der zuständigen Behörde zu melden.

Neben beispielsweise Bäckereien, Metzgereien, Gaststätten oder Imbissbetrieben (Aufzählung nicht abschließend) fallen auch landwirtschaftliche Betriebe mit Produktion von Lebensmitteln sowohl pflanzlicher als auch tierischer Herkunft als Primärproduzenten unter diese Registrierungspflicht.

Besteht ein Betrieb aus mehreren Betriebsstätten hat die Meldung für jeden Betrieb gesondert zu erfolgen. Zudem sind wesentliche Änderungen zu melden.

Die Registrierung erfolgt mit dem Meldebogen, der vollständig ausgefüllt beim Veterinäramt der Kreisverwaltung Südwestpfalz abzugeben ist. Der Meldebogen kann auch per E-Mail, Fax oder auf dem Postweg zurückgeschickt werden.  


Alle Aufgaben der Abteilung Veterinärwesen und Landwirtschaft finden Sie bei den Verwaltungsleistungen.