Kommunales Jobcenter
Seit dem 01.01.2005 hat der Landkreis Südwestpfalz als Optionskommune die Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch-II übernommen.
Damit ist das Kommunale Jobcenter für alle Ansprüche der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen für den Bereich des Landkreises Südwestpfalz zuständig.
Einen Anspruch auf diese Grundsicherung haben alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zwischen 15 und unter 65 Jahren sowie die im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen, also zum Beispiel Ehe- oder Lebenspartner und Kinder (Bedarfsgemeinschaft). Das Arbeitslosengeld II (ALG II) folgt, wenn das Arbeitslosengeld-I endet.
Erwerbsfähig sind diejenigen, die unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens 3 Stunden täglich arbeiten können. Als hilfebedürftig gilt man, wenn man den eigenen Bedarf und den seiner im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen und Partner aus eigenen Mitteln nicht oder nicht ganz decken kann.
Erwerbsfähige Hilfebedürftige erhalten das Arbeitslosengeld II; nicht erwerbsfähige Familienangehörige und Partner, die mit dem Betroffenen zusammenleben, so genanntes Sozialgeld. Die Leistungen entsprechen in der Regel dem Niveau der Sozialhilfe. Die aktuellen Regelsätze finden Sie unter www.hartz-iv.info/regelbedarf.html
Hinzu kommen -wenn nötig- Unterkunfts- und Heizkosten.
Eigenes Vermögen wird angerechnet, wenn es die jeweils geltenden Freibeträge übersteigt. Freibeträge für Zuverdienste werden gegenüber der bisher geltenden Sozialhilfepraxis angehoben, um so stärkere Arbeitsanreize zu schaffen.
Außenstellen:
Kommunales Jobcenter, Standort Dahn
Pirmasenser Straße 61, 66994 Dahn
Telefon: 06391/9241-0
Telefax: 06391/9241-20
E-Mail: kv@lksuedwestpfalz.de
Kommunales Jobcenter, Standort Pirmasens
Delaware Avenue 12 - 18, 66953 Pirmasens
Telefon: 06331-809-111
Telefax: 06331-809-108
E-Mail: kv@lksuedwestpfalz.de
Kommunales Jobcenter, Standort Zweibrücken
Maxstraße 1, 66482 Zweibrücken
Telefon: 06332/5699-0
Telefax: 06332/5699-20
E-Mail: kv@lksuedwestpfalz.de
Alle Aufgaben des Jobcenters finden Sie bei den Verwaltungsleistungen.
Vereinfachte Anträge VA und KAS für Leistungen nach dem SGB II
Die Vereinfachten Anträge VA und KAS für Leistungen nach dem SGB II für die Zeit vom 01.03.2020 bis zum 30.06.2020 stehen hier zur Verfügung und dienen insbesondere zur schnellen und fristwahrenden Antragstellung. Füllen Sie bitte die Anträge vollständig aus und ergänzen diese Angaben mit den geforderten Nachweisen. Wie Sie im Antrag sehen, werden in der Mehrzahl der Fälle ergänzende Angaben bzw. Vordrucke – je nach Familien-/Bedarfsgemeinschaftsituation – erforderlich. Bitte haben Sie deshalb Verständnis, dass die Mitarbeiter im Jobcenter Sie umgehend nach Eingang des Vereinfachten Antrages mit der Bitte um Mitwirkung und mit weiteren Antragsvordrucken bzw. –unterlagen anschreiben werden. Eine abschließende Bearbeitung ist leider auch in Zeiten der Corona-Pandemie erst mit einem vollständigen Antrag möglich. Wenn Sie Unterlagen tatsächlich nicht vorlegen können, weil Sie diese z.B. von Dritten nicht bekommen können, teilen Sie dies bitte ausdrücklich mit.
Wir suchen dann gemeinsam nach Lösungen
Weitere Downloads/ Dienstanweisungen, Richtlinen und Arbeitshilfen:
- Arbeitshilfe - Verfahren zur Feststellung der Erwerbsfähigkeit
- Arbeitshilfe Aufhebung von Verwaltungsakten+Individualprinzip
- Arbeitshilfe zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten bzw. Abgabe von Sachverhalten an Strafverfolgungsbehörden
- Dienstanweisung zum Umgang mit sittenwidrigen Löhnen
- Dienstanweisung-Zuständigkeiten im Rahmen der Prüfung von Darlehensvorschriften
- Handlungsanweisung zum Aufbau und Führen einer Leistungsakte im Rechtskreis SGB II
- HW A Anlage 1 - Tabelle Akteninhalt
- HW A Anlage 1 - Vorbemerkung Tabelle Akteninhalt
- HW A Anlage 2 - Aktenvorblatt
- HW A Anlage 3 - Erledigungsvermerk bei Einstellung Fall
- HW A Anlage 4 - Erledigungsvermerk bei Einstellung einer Person
- HW A Anlage 5 - Vermögensübersicht
- HW A Anlage 6 - Berechnungshilfe Grundfreibetrag übersteigende Aufwendungen ab 082016
- HW A Anlage 7 - Prüfbogen zur Anrechnung von einmaligem Einkommen ab 082016
- HW A Anlage 8 - Arbeitshilfe KdUH - Heizspiegel 2016 + Richtwerte 2016-2017 (1)
- HW A Anlage 8 - Arbeitshilfe KdUH - Heizspiegel 2016 + Richtwerte 2016-2017 (2)
- HW A Anlage 9 - Checkliste WBA-Prüfung
- Krankenversicherung - Prüfschema 1 - Eintritt der Versicherungspflicht ab 01.01.2016
- Krankenversicherung - Prüfschema 2 - Ersatz der KVPV-Beiträge ab 01.01.2016
- Krankenversicherung - Prüfschema 3 - Berichtigung von Meldungen ab 01.01.2016
- Richtlinie Fahrtkosten
- Richtlinie Selbständigkeit
- Richtlinie § 24 Abs. 3 SGB II - Bedarfskatalog
- Richtlinien Vermittlungsbudget (Stand August 2016)
- Richtlinien-EGZ
- Richtwerte zur Angemessenheitsprüfung für die Bedarfe Unterkunft und Heizung - Stand 112016
- SGB II - Ausländer- Arbeitshilfe