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Kommunalaufsicht

Kommunalaufsicht, Wahlen

Im Landkreis Südwestpfalz ist die zuständige Kommunalaufsicht die Kreisverwaltung Südwestpfalz als untere Behörde der allgemeinen Landesverwaltung.

Im Rahmen der Kommunalaufsicht führt die Kreisverwaltung Südwestpfalz die Rechtsaufsicht über die 7 Verbandsgemeinden, 84 Ortsgemeinden und einige Zweckverbände im Landkreis.


Dabei werden insbesondere folgende Aufgaben wahrgenommen:

  • Beratung der kommunalen Organe und Verwaltungen
  • Prüfung/Genehmigung von Haushaltssatzungen, Haushaltsplänen, Wirtschaftsplänen, Investitionskrediten, Bürgschaften
  • kommunalaufsichtliche Stellungnahmen zu Anträgen auf Bundes- oder Landeszuweisungen
  • Prüfung der Anträge auf Zuweisungen aus dem Investitionsstock des Landes
  • Bearbeitung von Prüfungsbeanstandungen der Gemeinden durch den Rechnungshof und das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt
  • Bearbeitung von Anfragen der Verwaltungen, Mandatsträger und Bürger
  • Vorbereitung und Durchführung von Wahlen (Europa-, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen, Wahl zum Beirat für Migration und Integration)


Die Kommunalaufsicht darf nur im Interesse des öffentlichen Wohls eingreifen, nicht aber mit dem Ziel, einem Einzelnen zu seinem Recht zu verhelfen, wenn dieser seine Rechte in einem Zivilprozess oder in einem Verwaltungsstreitverfahren geltend machen kann. Ob und inwieweit die Kommunalaufsichtsbehörde gegen Gesetzesverletzungen mit den förmlichen Mitteln der Kommunalaufsicht einschreitet, unterliegt dem Opportunitätsprinzip und damit ihrem pflichtgemäßen Ermessen. Ein Anspruch auf Einschreiten der Kommunalaufsicht besteht nicht.

 

Kontakt:

kommunalaufsicht@lksuedwestpfalz.de

wahlen@lksuedwestpfalz.de