Brut- und Setzzeit ab 1. März: Untere Naturschutzbehörde informiert
Am 1. März beginnt die allgemeine Brut- und Setzzeit – und damit auch das gesetzliche Verbot, Gehölze zu schneiden. Das bedeutet, dass viele Gehölzarbeiten wie Baumfällungen und Heckenschnitte zum Schutz der Tierwelt dann grundsätzlich erst wieder ab 1. Oktober erfolgen dürfen. Geregelt ist das in …
Mehr