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Aufgaben

Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten

Seit dem 12.06.1994 ist der Gleichstellungsauftrag auch in der Kommunalverfassung des Landes Rheinland-Pfalz verankert und somit auch eine Aufgabe der Landkreise, die zur Umsetzung entsprechende Gleichstellungsstellen eingerichtet haben.

Die Gleichstellungsbeauftragte hat folgende Aufgaben:

·         Förderung des Bewusstseinswandels in der Gesellschaft zur Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern

·         Initiierung und Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen und beruflichen Situation von Frauen

·         Zusammenarbeit mit Frauengruppen, Verbänden, Initiativen und Selbsthilfegruppen

·         Zusammenarbeit mit Verwaltungen, Verbänden, Gewerkschaften und Parteien

·         Information der Öffentlichkeit über frauenspezifische Themen und Anliegen

·         Sprechstunden für Einwohnerinnen

 

Konkret bedeutet dies für die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten:

·         Organisation von Informationsveranstaltungen zu frauenrelevante Themen, wie z.B. Teilzeitarbeit, geringfügige Beschäftigung, Tagespflege, Alleinerziehende, Gesundheit, Gewalterfahrung, Lohngleichheit…

·         Aufbau von Projekten zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Weiterbildung, Wiedereinstieg in den Beruf, Sichtbarmachung und Wertschätzung von Frauenarbeit, Integration ausländischer Frauen …

·         Förderung der Mitsprache von Frauen, z.B. in den Bereichen politische Partizipation, öffentlicher Nahverkehr, Dorfentwicklung…

·         Initiierung von Kursen, die der Persönlichkeitsbildung und Stärkung des Selbstbewusstseins dienen

·         Aufbau und Förderung von Netzwerken

·         Organisation von kulturellen Veranstaltungen anlässlich des Internationalen Frauentages

·         Unterstützung von Frauen im Falle seelischer, körperlicher oder sexueller Gewalt