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Häufig gestellte Fragen – Frequently Asked Questions (F.A.Q.)

Häufig gestellte Fragen – Frequently Asked Questions (F.A.Q.)

Sinn und Zweck dieser F.A.Q.:

In den letzten Wochen und Monaten wurden im Zusammenhang mit der Corona-Krise und den sich je nach pandemischer Lage ändernden Maßnahmen unzählige Fragen an uns herangetragen, z.T. gleichen Inhalts.

Im Laufe der Zeit hat das Land Rheinland-Pfalz sein diesbezügliches Angebot immer weiter ausgebaut und viele Informationen online bereitgestellt. Als zentrale Informationsquelle dient die Internetseite

https://corona.rlp.de.

Hier finden sich die aktuellen Rechtsgrundlagen und viele Antworten auf häufig gestellte Fragen, Hygienekonzepte, Infos zur Corona-Schutzimpfung und Verlinkungen zu weiteren Informationsangeboten von der Landes- oder der Bundesregierung und diversen Behörden.

Angeboten wird auch ein Überblick über die Corona-Regeln in RLP, woraus sie schnell ersehen können, welche Regelungen für welchen Bereich gelten.


Jede Person wird angehalten, nähere und längere Kontakte zu anderen Personen auf ein unbedingt erforderliches Minimum zu reduzieren und den Kreis der Personen, zu denen nähere oder längere Kontakte bestehen, möglichst konstant zu halten.


Verdacht auf eine Virusinfektion, Quarantäne usw.

Wohin kann ich mich bei allgemeinen Fragen zum Thema Corona wenden?

Für allgemeine Fragen steht Ihnen die Hotline des Gesundheitsamtes Südwestpfalz unter 06331 809-700 (montags bis freitags von 8:00 Uhr bis 12:00) zur Verfügung.

Sie können sich auch rund um die Uhr bei der Hotline des Landes Rheinland-Pfalz unter 0800 575 81 00 beraten lassen.

 

Schnelltests

Um einen aktuellen Überblick über das Infektionsgeschehen sicherzustellen und Infektionsketten durchbrechen zu können, sind umfassende Testungen nötig. Daher werden Bürgertests kostenlos angeboten. Terminvereinbarungen für ein Schnelltest-Center des DRK oder des Corona-Testzentrums Pirmasens können Interessierte unter www.drk-corona.de online oder unter 06331 809 780 von Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 12:00 Uhr auch telefonisch vornehmen. 

Bei der Wahrnehmung des Testtermins legen Sie bitte die Krankenversichertenkarte und den Personalausweis vor. Privatversicherte bringen bitte einen Nachweis über Ihre Versicherung (z.B. Kopie Versicherungsschein) mit. 

Hier sind zudem weitere Teststellen, wie Apotheken, Arztpraxen, Hilfsorganisationen und private Anbieter wie Drogerien zu finden.


Tests bei konkretem Verdacht auf eine SARS-CoV-2 Infektion

Wenn Sie Symptome zeigen, die typisch für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 sind (z. B. Husten, Fieber, Kopfschmerzen, Kurzatmigkeit) wenden Sie sich bitte an Ihren Hausarzt oder Ihre Hausärztin oder die ärztliche Bereitschaftszentrale 116 117.


 

Ich wurde vor einigen Tagen im Corona-Testzentrum getestet. Wie und wann erfahre ich von dem Ergebnis?

Bis das Testergebnis (PCR) vorliegt, können aufgrund der derzeitigen Situation in den Laboren durchaus einige Tage vergehen. Die getesteten Personen bitten wir um Verständnis. Infizierte (positiv getestete Personen) werden durch das zuständige Gesundheitsamt informiert. Personen mit negativem Ergebnis werden von der Hotline des Gesundheitsamtes informiert.

 

Ich wurde positiv auf das Coronavirus getestet. Wie muss ich mich verhalten?

In die Absonderung müssen unverzüglich und ohne Aufforderung des Gesundheitsamtes

  • positiv getestete Personen,
  • Hausstandsangehörige einer positiv getesteten Person,
  • enge Kontaktpersonen,
  • Covid 19-Krankheitsverdächtige und
  • Personen, die aus Risikogebieten einreisen

Wurden Sie positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getestet, müssen Sie Ihre Kontaktpersonen selbst darüber informieren. Hierzu steht ein Informationsblatt für enge Kontaktpersonen bei COVID-19 bereit.

„Absonderung" im Sinne des § 30 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) ist das Fernhalten von anderen Personen zum Schutze der Allgemeinheit oder einzelner Personen vor ansteckenden Krankheiten und umfasst sowohl die Quarantäne als auch die Isolation von Personen.

Näheres zu Absonderung und Quarantäneregelung finden Sie hier.


Bekomme ich eine Bescheinigung über meine Quarantäne bzw. Absonderung?

Anträge auf Quarantänebescheinigungen können Sie per Mail, zusammen mit Ihrem Testergebnis, an coronabescheinigung@lksuedwestpfalz.de stellen. 


Ich bin aus dem Ausland nach Deutschland (Rheinland-Pfalz) eingereist. Wie muss ich mich verhalten?

Mehr zu Anmelde-, Quarantäne- und Testnachweispflicht bei Einreise finden Sie hier.


Wo finde ich Angaben zu Risikogebieten innerhalb Deutschlands?

Das Robert-Koch-Institut (RKI) veröffentlicht täglich einen Situationsbericht für Deutschland, aus dem die Risikogebiete auf der Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte ersichtlich sind. Den aktuellen Bericht und die Berichte der letzten Tage finden Sie unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Gesamt.html.

 

Wo finde ich Angaben zu Risikogebieten im Ausland?

Hinweise, welche Länder bzw. Regionen im Ausland als Risikogebiet gelten, können Sie im Internet unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html finden.

 

Gibt es besondere Regelungen bei der Abfallentsorgung für Privathaushalte mit infizierten Personen oder begründeten Verdachtsfällen?

Von dieser Frage sind ausdrücklich nur die Privathaushalte betroffen, in denen Personen wohnen, die unter vom Gesundheitsamt angeordneter Quarantäne stehen.

Bisher sind so gut wie keine Fälle bekannt, bei denen sich Personen durch Berührung von kontaminierten Oberflächen mittels Kontaktinfektion angesteckt haben. Dennoch ist dieser Übertragungsweg nicht auszuschließen.

Daher empfiehlt das Bundesumweltministerium (BMU) in Abstimmung mit den für die Abfallentsorgung zuständigen Ministerien der Bundesländer als Vorsichtsmaßnahme unter anderem, neben dem Restmüll auch Verpackungsabfälle (gelber Sack), Altpapier und Biomüll über die Restmülltonne zu entsorgen und die Abfälle in stabile, möglichst reißfeste Abfallsäcke zu geben.

Details zu diesen Empfehlungen entnehmen Sie bitte der Informationsseite des Bundesumweltministeriums.

 

Corona-Schutzimpfung

Wo erhalte ich Informationen zur Corona-Schutzimpfung?

Die rheinland-pfälzische Landesregierung stellt auf der zentralen Internetseite https://corona.rlp.de

unter der Kategorie „Corona-Impfung in Rheinland-Pfalz“ ausführliche Informationen zur Verfügung.

Die Bundesregierung hat ihre Informationen zur Impfung unter http://www.corona-schutzimpfung.de gebündelt.


Wo kann ich mich impfen lassen?

Wenn Sie eine Corona-Schutzimpfung erhalten möchten, können Sie sich an Ihre niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte wenden.

Zudem ist auch der Impfbus des Landes unterwegs und bietet unkomplizierte Möglichkeiten zur Impfung an. 
Informationen, Haltestellen und Termine sind unter www.corona.rlp.de/de/impfbus/ zu finden.

Das Impfzentrum in Pirmasens öffnet ab dem 30. November 2021 wieder. Informationen und Terminvereinbarungen sind hier möglich.

Weitere Impfzentren in Rheinlandpfalz, zum Beispiel in Kaiserslautern und Wörth, sind mittlerweile auch wieder geöffnet. Terminvereinbarungen sind hier möglich.

 

Allgemeines zu den Maßnahmen

Warum werden all diese Maßnahmen getroffen?

Um die Übertragung des Coronavirus in der Bevölkerung zu verlangsamen. Durch eine verlangsamte Verbreitung soll eine Überlastung der Krankenhäuser verhindert werden.

 

Wie ist die aktuelle Rechtslage?

Die aktuelle Rechtslage finden Sie auf der Seite des Landes hier.

 

Antworten auf Fragen zu den Maßnahmen aus der aktuellen CoBeLVO

Gibt es einfache Antworten auf die Frage, was nach der derzeitigen Rechtslage erlaubt bzw. verboten ist?

Auf der Corona-Internetseite der Landesregierung ist ein Überblick über die aktuell in Rheinland-Pfalz geltenden Regeln zu finden.

 

Antworten auf Fragen zu empfohlenen Verhaltensweisen

Wie soll ich mich verhalten, um eine weitere Verbreitung des Virus möglichst zu verhindern? Kann ich hier durch mein Verhalten mithelfen?

Um die Weiterverbreitung des Virus zu verlangsamen, sollten grundsätzlich alle zwischenmenschlichen Kontakte auf das unbedingt erforderliche Minimum beschränkt werden, sofern es sich nicht um Pflege oder medizinische Behandlungen handelt.

Jeder Einzelne kann durch sein Verhalten dazu beizutragen, dass die weitere Verbreitung des Virus verhindert wird.

Weiterhin raten wir, beim Zusammentreffen mit Personen aus anderen Haushalten, insbesondere in geschlossenen Räumen, freiwillig eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

Wichtig ist auch das regelmäßige Lüften von Räumen, in denen Personen zusammenkommen. Als Faustformel gilt die Empfehlung, alle 30 Minuten die Fenster für 5 Minuten ganz zu öffnen, um möglichst viel verbrauchte Luft im Raum durch frische Luft zu ersetzen.

Es ist zudem empfehlenswert, sich die Corona-Warn-App auf dem Smartphone zu installieren. Zusätzlich sollte möglichst eine eigene Kontaktdatenerfassung (z.B. in Form eines Kalenders oder einer Art Tagebuch) durchgeführt werden. So kann im Falle einer Infektion nachvollzogen werden, mit wem wann Kontakte stattfanden.

 


Antworten auf sonstige Fragen

Wie hoch sind die Bußgelder bei Verstößen gegen die Bestimmungen der Corona-Bekämpfungsverordnung?

Auf der Corona-Internetseite der Landesregierung Rheinland-Pfalz finden sich aktuelle Auslegungshinweise für die Bemessung der Geldbuße nach der jeweils gültigen Corona-Bekämpfungsverordnung.

Sind die hier gemachten Angaben und Antworten rechtsverbindlich?

Es gilt die aktuelle  CoBeLVO in ihrem Wortlaut. Die Aussagen und Antworten, die wir hier treffen, entsprechen der Auslegung und Interpretation der Rechtsvorschrift, so wie wir es verstehen. Vieles von dem, was wir hier aussprechen sind Handlungsempfehlungen, um deren Einhaltung wir dringend bitten.

 

Informationen durch Ihr Ordnungsamt

Sollten Sie auf den vorgenannten Informationsseiten der Landesregierung keine Antworten auf Ihre Fragen zu den Bestimmungen der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung finden, so stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes der Kreisverwaltung Südwestpfalz telefonisch unter 06331 809-154 oder per E-Mail corona_zentral@lksuedwestpfalz.de gerne zur Verfügung.

Auch die Ordnungsämter der Verbandsgemeinden sind Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen behilflich.