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Unterhaltsvorschuss

Unterhaltsvorschuss

Der Unterhaltsvorschuss ist eine finanzielle Hilfe für Kinder allein erziehender Elternteile bei vorübergehendem Ausbleiben von Unterhaltszahlungen oder sehr geringen Unterhaltszahlungen.

Unterhaltsvorschuss kann für Kinder von 0 bis 17 Jahre beantragt werden.

Der unterhaltspflichtige Elternteil muss den Unterhaltsvorschuss grundsätzlich zurückzahlen. Kann er dies nicht aufgrund seiner finanziellen Situation, kann Unterhaltsvorschuss auch als Ausfallleistung gewährt werden.

Um vorherige Terminvereinbarung wird gebeten.

Die Zuständigkeit der Sachbearbeiter richtet sich nach dem Familiennamen des Kindes:

Bereich

Sachbearbeiter

Telefon

E-Mail

A – F

Frau Pyka

133

j.pyka@lksuedwestpfalz.de

G – O

Frau Reichel

340

E.Reichel@lksuedwestpfalz.de
P - Z



Erreichbarkeit:

Die Unterhaltsvorschusskasse und die Unterhaltsstelle sind telefonisch erreichbar jeweils Montag und Dienstag von 9 Uhr bis 12 Uhr und von 14 Uhr bis 15 Uhr, sowie Donnerstag von 9 Uhr bis 12 Uhr und von 14 Uhr bis 17 Uhr. Mittwochs und freitags sind die Sachbearbeiter per E-Mail an ihre bekannten Adressen oder an jugend@lksuedwestpfalz.de erreichbar.