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Hygiene und öffentliche Gesundheit

Hygiene und öffentliche Gesundheit

Wir überwachen die Einhaltung von Hygienebestimmungen mit dem Ziel, vermeidbare übertragbare und nicht übertragbare Erkrankungen des Menschen zu verhüten in folgenden Bereichen:

1. ambulanten, teilstationären und stationären Einrichtungen des Gesundheitswesens

2. Blutspende-Einrichtungen

3. Einrichtungen des Rettungs- und Krankentransportwesens

4. Schulen und sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen

5. Anlagen zur Trinkwasserversorgung, Abwasserbeseitigung und Abfallentsorgung

6. Gast- und Beherbergungsstätten sowie Camping- und Zeltlagerplätzen

7. Einrichtungen der Körper- und Schönheitspflege

8. öffentlichen Sportstätten, Bädern, Badeanstalten sowie Kinderspielplätzen

9. Einrichtungen des Bestattungs- und Friedhofswesens

10.  Jahrmärkten, Messen und sonstigen Großveranstaltungen