Die rheinland-pfälzischen Kommunen stehen seit vielen Jahren unter erheblichem finanziellem Druck. Bereits zweimal musste sich der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz grundlegend mit dem kommunalen Finanzausgleich befassen. Sowohl 2012 als auch 2020 wurden Regelungen zur Finanzausstattung der Kommunen beanstandet und der Landesgesetzgeber zu einer verfassungsgemäßen Neuregelung verpflichtet.
Aus Sicht der Stadt Pirmasens und des Landkreises Südwestpfalz hat auch die jüngste Reform des kommunalen Finanzausgleichs keine ausreichende Verbesserung gebracht. Im Gegenteil: Beim Landkreis Südwestpfalz hat sich die Haushaltslage seit den Neuregelungen dramatisch verschlechtert. Seit 2023, dem Jahr der Reform, muss sich der Landkreis Südwestpfalz Jahr für Jahr mit Liquiditätskrediten in zweistelliger Millionenhöhe verschulden. Das ist für den Landkreis eine neue, so noch nicht dagewesene Situation. Ohne die geforderte, deutliche Verbesserung der Finanzausstattung ist kein Ende dieser Abwärtsspirale in Sicht. Passiert nichts, wird die Liquiditätskreditverschuldung in den nächsten Jahren rasant auf ein Niveau steigen, das so nicht mehr händelbar ist.
Der Landkreis Südwestpfalz, aber auch die Stadt Pirmasens befindet sich wie weitere Kommunen in einer finanziellen Notlage. Zur Erfüllung ihrer kommunalen Aufgaben müssen sie mehr und mehr Liquiditätskredite aufnehmen. Hinzu kommen Altschulden. Ein Haushaltsausgleich aus eigener Kraft ist nach Einschätzung der Stadt und des Kreises nicht möglich.
Vor diesem Hintergrund hat die Stadt Pirmasens gegen die Schlüsselzuweisungsbescheide des Landes für die Jahre 2024 und 2025 Klage beim Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße erhoben. Der Landkreis beklagt den Schlüsselzuweisungsbescheid des Jahres 2024. Die Klagen erfolgen in enger Abstimmung mit dem Städtetag Rheinland-Pfalz und dem Landkreistag Rheinland-Pfalz stellvertretend für die anderen betroffenen kreisfreien Städte und Landkreise, da die beiden Verbände selbst nicht klageberechtigt sind.
Der Termin in Neustadt ist zunächst die erste gerichtliche Instanz. Beide Kläger erhoffen sich eine grundsätzliche Klärung der Frage, ob die derzeitige Ausgestaltung des kommunalen Finanzausgleichs den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt. Sollte das Verwaltungsgericht Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der maßgeblichen gesetzlichen Regelungen haben, kommt eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht oder an den Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz in Betracht. Einen entsprechenden Weg hatte das Verwaltungsgericht bereits bei den früheren Verfahren zum kommunalen Finanzausgleich beschritten.
Für die Kläger geht es dabei nicht allein um die eigene Haushaltslage. Das Verfahren berührt vielmehr die grundsätzliche Frage, wie Städte, Gemeinden und Landkreise in Rheinland-Pfalz finanziell so ausgestattet werden, dass sie ihre Aufgaben dauerhaft erfüllen können.
Hintergrund:
Die Auseinandersetzung um eine angemessene Finanzausstattung der rheinland-pfälzischen Kommunen reicht fast zwei Jahrzehnte zurück. Bereits mit Urteil vom 14. Februar 2012 (beklagt wurde der Schlüsselzuweisungsbescheid aus 2007) stellte der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz fest, dass das Land den Kommunen im Rahmen des Finanzausgleichs eine angemessene Finanzausstattung sichern muss. Diese muss grundsätzlich nicht nur die Erfüllung der übertragenen Pflichtaufgaben, sondern auch die Wahrnehmung freiwilliger kommunaler Aufgaben ermöglichen. Die wesentlichen Teile des damaligen Landesfinanzausgleichsgesetzes wurden für mit der Landesverfassung unvereinbar erklärt.
Daraufhin wurde der kommunale Finanzausgleich zum Jahr 2014 neu geregelt. Auch diese Reform führte jedoch erneut zu gerichtlichen Verfahren. Zu den Klägern gehörte die Stadt Pirmasens und der Landkreis Kaiserslautern, die sich gegen die Höhe ihrer Zuweisungen für die Jahre 2014 und 2015 wandte. Das Verwaltungsgericht Neustadt setzte die Verfahren aus und legte die maßgeblichen gesetzlichen Regelungen dem Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz zur Prüfung vor.
Mit Urteil vom 16. Dezember 2020 erklärte der Verfassungsgerichtshof auch die damalige Ausgestaltung des kommunalen Finanzausgleichs in wesentlichen Teilen für verfassungswidrig. Das Gericht machte dabei deutlich, dass bei der Ausgestaltung des Finanzausgleichs die Aufgaben- und Ausgabenbelastung der Kommunen sowie ihre Einnahmesituation ausreichend berücksichtigt werden müssen.
In der Folge wurde das System des kommunalen Finanzausgleichs erneut reformiert. Nach Auffassung der Stadt Pirmasens hat aber auch die Neuregelung keine nachhaltige Lösung der strukturellen Finanzprobleme gebracht. Deshalb hat die Stadt gegen die Schlüsselzuweisungsbescheide für die Jahre 2024 und 2025 erneut den Rechtsweg beschritten. Der Landkreis Südwestpfalz beklagt den Schlüsselzuweisungsbescheid für das Jahr 2024.
Parallel haben die Stadt Pirmasens und der Landkreis Kaiserslautern sich 2019 auch mit einer Kommunalverfassungsbeschwerde, die ebenfalls auf eine bessere Finanzausstattung gerichtet ist, an das Bundesverfassungsgericht gewandt. Dieses Verfahren findet sich auf der vom Bundesverfassungsgericht veröffentlichten Liste der für das Jahr 2026 geplanten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. Allerdings fand sich das Verfahren auch schon in den Vorjahren auf den entsprechenden Listen.
Die Verhandlung am 25. September 2026 knüpft damit an eine langjährige rechtliche Auseinandersetzung um die Frage an, wie eine verfassungsgemäße und dauerhaft tragfähige Finanzausstattung der Kommunen in Rheinland-Pfalz ausgestaltet sein muss.
