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Klage gegen kommunalen Finanzausgleich: Landkreis hält an seiner Kritik fest – Kreistag entscheidet über Berufung 

Das Verwaltungsgericht Neustadt hält die gesetzlichen Regelungen des kommunalen Finanzausgleichs laut Urteilsbegründung für verfassungsgemäß. Dabei räumt es dem Land einen großen Gestaltungsspielraum ein. Das Gericht sieht die vom Land gewählte Methode zur Ermittlung des kommunalen Finanzbedarfs als rechtlich zulässig an.

Aus Sicht des Landkreises greift das jedoch zu kurz. Denn die entscheidende Frage ist nicht, ob das Land ein formal nachvollziehbares Berechnungsverfahren entwickelt hat. Entscheidend ist vielmehr, ob das Land es den Kommunen durch den geltenden kommunalen Finanzausgleich tatsächlich ermöglicht, alle ihre Aufgaben zu erfüllen und ihre Handlungsfähigkeit zu bewahren, wie es grundsätzlich in der rheinland-pfälzischen Landesverfassung garantiert ist. Der Landkreis wendet sich in seiner Klage gegen die aus seiner Sicht unzureichende finanzielle Ausstattung durch das Land und die zugrundeliegenden Regelungen des kommunalen Finanzausgleichs. Konkret geht es um den Schlüsselzuweisungsbescheid des Jahres 2024.

„Der Landkreis Südwestpfalz wirtschaftet seit Jahren sparsam, dennoch entwickelt sich seine Verschuldung dramatisch. Seit 2023 müssen wir Jahr für Jahr Liquiditätskredite in zweistelliger Millionenhöhe aufnehmen. Ein Haushaltsausgleich aus eigener Kraft ist uns nicht möglich“, betont Landrätin Dr. Susanne Ganster. Vor allem steigende Ausgaben in den Bereichen Soziales, Jugend und Kindertagesstätten belasten den Haushalt immer stärker, ohne dass der Landkreis für diese Pflichtausgaben ausreichend Geld erhält.

Der Kreis Südwestpfalz gehört zu den flächenmäßig größten und zugleich finanzschwächsten Kreisen in Rheinland-Pfalz. Während sein Etat bis einschließlich 2021 noch Überschüsse verzeichnete, hat sich die finanzielle Situation in den Folgejahren deutlich verschlechtert. Seit 2022 steigen die Defizite erheblich. Seit 2023 muss der Landkreis in großem Umfang Liquiditätskredite aufnehmen, um seine laufenden Ausgaben zu finanzieren.

„Wir nehmen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts zur Kenntnis. Zufriedenstellen kann uns das Urteil aber nicht. Denn die Realität in den kommunalen Haushalten sieht anders aus, als es die rechtliche Bewertung des Gerichts vermuten lässt“, erläutert die Landrätin. „Wenn ein Landkreis seine gesetzlichen Pflichtaufgaben nicht mehr erfüllen kann, obwohl er sparsam wirtschaftet, dann stimmt etwas am System nicht. Kommunale Selbstverwaltung darf nicht nur auf dem Papier garantiert sein. Sie muss auch in der Realität funktionieren.“

Eine wesentliche Rolle spielen die folgenden Fragen: Wie wird der Finanzbedarf der Kommunen ermittelt, ist die gewählte Berechnungsmethode tatsächlich geeignet und reichen die vom Land zur Verfügung gestellten Mittel aus, um eine angemessene Finanzausstattung sicherzustellen? Das Gericht sieht keinen Anspruch auf eine vollständige Kostenerstattung kommunaler Aufgaben. Der Landkreis erhebt allerdings – ebenso wie die Stadt Pirmasens – gar keinen Anspruch auf eine Vollfinanzierung, sondern auf eine Finanzausstattung, die ihm die Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben und ein Mindestmaß an eigener Gestaltung ermöglicht.

„Wir wollen keine Sonderbehandlung und auch keine Finanzierung auf Kosten anderer staatlicher Ebenen. Wir erwarten aber, dass das Land seiner Verantwortung für die Kommunen gerecht wird. Es kann nicht sein, dass Kreise, Städte und Gemeinden immer neue Aufgaben bewältigen müssen, während ihre finanziellen Spielräume immer kleiner werden. Wenn die Kommunen vor Ort nicht mehr gestalten können, leidet das Vertrauen der Menschen in die Handlungsfähigkeit unseres Staates“, betont die Landrätin.

„Entscheidend ist nicht allein, wie viel Geld insgesamt im kommunalen Finanzausgleich zur Verfügung steht, sondern auch, ob es nach einem sachgerechten Maßstab verteilt wird und die tatsächlichen Belastungen der einzelnen kommunalen Ebenen berücksichtigt werden“, ergänzt Dr. Susanne Ganster. Besonders kritisch sei zu betrachten, dass die Berechnung des Finanzbedarfs maßgeblich auf den Ausgaben vergangener Jahre basiert. „Wer über Jahre hinweg finanziell nicht ausreichend ausgestattet war, kann notwendige Aufgaben gar nicht in dem Umfang erfüllen, wie es eigentlich erforderlich wäre. Werden diese Ausgaben dann zur Grundlage der künftigen Finanzierung gemacht, besteht die Gefahr, dass sich die bestehende Unterfinanzierung dauerhaft fortsetzt“, macht die Landrätin deutlich. Dass diese Unterfinanzierung schon jetzt besteht, haben Kreis und Stadt in der Verhandlung ausführlich dargelegt.

Der Landkreis sieht daher weiterhin grundsätzlichen Klärungsbedarf. Die Musterklage wird in enger Abstimmung mit dem Landkreistag Rheinland-Pfalz geführt. Es geht nicht allein um die finanzielle Situation des Landkreises Südwestpfalz, sondern um die Zukunftsfähigkeit der Landkreise in ganz Rheinland-Pfalz.

Die Auseinandersetzung um eine verfassungsgemäße Finanzausstattung der Kommunen in Rheinland-Pfalz dauert bereits seit vielen Jahren an. Nach den grundlegenden Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz aus den Jahren 2012 und 2020 wurde der kommunale Finanzausgleich jeweils neu geregelt. Aus Sicht des Landkreises zeigt die finanzielle Entwicklung jedoch, dass die strukturellen Probleme weiterhin nicht nachhaltig gelöst sind.

Das Verwaltungsgericht Neustadt hat in seinem Urteil die Möglichkeit der Berufung zugelassen. Es erkennt damit die grundsätzliche Bedeutung der Frage an, ob die Regelungen des Landesfinanzausgleichsgesetzes mit dem verfassungsrechtlich garantierten Recht auf kommunale Selbstverwaltung vereinbar sind.

Ob der Landkreis Südwestpfalz Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts einlegt, entscheidet der Kreistag in seiner nächsten Sitzung am Montag, 16. November. Die Berufung ist beim Verwaltungsgericht in Neustadt an der Weinstraße bis 4. Dezember einzureichen und bis 4. Januar zu begründen.