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Felsenbrüter im Landkreis Südwestpfalz aktiv schützen

Im Sinne des Vogelschutzes werden einzelne, bekannte Brutfelsen ab dem 01.02. bis zum 30.06. gesperrt. Dafür arbeiten fachkundige Personen mit der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) zusammen. Sie kennzeichnen und beobachten die gesperrten Felsen. Um die imposanten Tiere zu unterstützen bittet die UNB, sich im Pfälzerwald besonders rücksichtsvoll zu verhalten, damit die Vögel weiter den Pfälzerwald besiedeln und unsere schöne Region bereichern.

Mit dem Frühjahr beginnt die Vogelbrutzeit. Neben den bekannten und häufigen Vogelarten wie Amsel und Kohlmeise geht es vor allem um die streng geschützten, selteneren Felsenbrüter wie Uhu und Wanderfalke. Sie besiedeln aufgrund der zahlreichen Felsformationen insbesondere den Pfälzerwald. Zum Schutz dieser Vögel wurden weite Bereiche des Pfälzerwaldes als europäisches Vogelschutzgebiet ausgewiesen.

Die Tiere brüten hoch in Felswänden, an breiten Nischen und unter felsigen Überhängen. Die Felsenbrüter, die den Pfälzerwald prägen, werden jährlich auf Ihren Bestand hin kontrolliert. Werden sie während der Brutzeit visuell oder akustisch gestört, kann dies zur Aufgabe der Brut führen und die Vogelpopulation erheblich beeinträchtigen.

Ist ein Felsen aus Gründen des Artenschutzes gesperrt, ist es derweil nicht gestattet, ihn zu Begehen, Beklettern oder eine sonstige störende Aktivität wie Filmen oder Fotografieren im nahen Felsumfeld durchzuführen. Gesperrte Felsen sollen gemieden und umgangen werden. Nicht alle Felsen im Pfälzerwald werden gesperrt. Die Untere Naturschutzbehörde weist darauf hin, dass Erholungssuchende weiterhin ausreichend Alternativen haben.

 

Diese Felsen im Landkreis Südwestpfalz sind zurzeit gesperrt:

Bereich der Verbandsgemeinde Dahner Felsenland:

·       Bruchweiler Geierstein

·       Rabensteine: Falk

·       Durstigfelsen: Ludwigshafener Turm, Landauer Turm

·       Glasfelsen bei Erfweiler

·       Hirtswand bei Hirschthal

·       Krähenstein bei Ludwigswinkel

·       Rumbachtalplatte bei Rumbach

·       Pferchfeldfelsen bei Schindhard

·       Rappenwand

·       Fladensteine: Bundenthaler Turm

·       Kumbtfelsgrat

·       Wöllmersbergfels

·       Dürrensteine

 

Bereich der Verbandsgemeinde Hauenstein:

·       Haselstein bei Darstein

·       Burghaldefels Ostseite bei Hauenstein

·       Bavaria bei Wilgartswiesen

·       Spirkelbacher Rauhfels

·       Stephanstürme

·       Luger Friedrich Südwand

 

Bereich der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land:

·       Rotzollwand bei Eppenbrunn

·       Westlicher und Östlicher Lattenteichfels bei Lemberg (Glashütte)

·       Ruppertstein bei Ruppertsweiler

·       Altes Schloss: Eppenbrunner- und Wilhelmturm

 

Bereich Verbandsgemeinde Rodalben:

·       Geißelfelsen bei Leimen: Kippkopf-Nordmassiv

 

Maßgebend für die Sperrung ist jedoch die tatsächliche Beschilderung vor Ort. Je nach fachlicher Einschätzung und Prüfung werden einzelne Felsen bereits vor dem 30.06.2024 wieder freigegeben. Die aktuell gehaltene Sperrliste kann unter https://www.pfaelzer-kletterer.de/info/sperrliste/ im Internet abgerufen werden.

Wer den Sperrungen zuwiderhandelt verstößt gegen die artenschutzrechtlichen Bestimmungen und kann mit einem Bußgeld bis zu 15.000 Euro belegt und strafrechtlich verfolgt werden.

Um die imposanten Tiere zu unterstützen, bittet die Untere Naturschutzbehörde um ein besonders rücksichtsvolles Verhalten. So kann jeder dazu beitragen, dass die Vögel weiterhin den Pfälzerwald besiedeln und unsere Region bereichern.