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Landespräventionspreis – noch bis 29. Februar bewerben

Aufgrund der sich rasant verändernden Gesellschaft steht die Kriminalprävention kontinuierlich vor der Herausforderung, sich den jeweiligen Entwicklungen anzupassen und neue kriminalpräventive Konzepte zu entwickeln. Diese Herausforderung kann man nur gesamtgesellschaftlich und mit dem großen Engagement vieler bewältigen.

„Um besonders herausragende kriminalpräventive Projekte vorzustellen und zu würdigen, vergibt der rheinland-pfälzische Landespräventionsrat seit 2012 den Landespräventionspreis. Seit 2019 wird er im Rhythmus von zwei Jahren ausgeschrieben. Bewerben können sich zum Beispiel Gruppen, Vereine, Verbände, Schulen, soziale Einrichtungen, Behörden, Einzelpersonen und sonstige Institutionen aus Rheinland-Pfalz, die mit neuen und innovativen Ansätzen zur Kriminalprävention beitragen“, weist Landrätin Dr. Susanne Ganster auf den diesjährigen Landespräventionspreis hin.

Für die ersten drei Plätze sind insgesamt 6.000 Euro ausgelobt, zweckgebunden für die Fortführung des Projektes oder die Entwicklung eines neuen kriminalpräventiven Projektes. Themen der Maßnahmen können beispielsweise Jugendgewalt, sexueller Missbrauch, Rechtsextremismus, Alkoholmissbrauch, Vandalismus, Zivilcourage, Sicherheit im Alter oder Internetkriminalität sein. Die Auszeichnung findet am 06.06.2024 statt, am 29.02.2024 ist bereits Bewerbungsschluss.

Unter https://kriminalpraevention.rlp.de/service/landespraeventionspreis finden sich nähere Informationen zum Wettbewerb und den Teilnahmebedingungen