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Bürgerportal für meldepflichtige artgeschützte Tiere ist online 

Ohne weitere Software zu installieren ermöglicht es die Fachanwendung im Bürgerportal den Nutzenden selbständig, die von ihnen gehaltenen Tiere der für sie zuständigen Behörde zu melden. Der eigene gemeldete Bestand ist dabei jederzeit abrufbar und es ist möglich, Veränderungen direkt und unkompliziert zu vermerken. Somit vereinfacht es MelBA-online den Haltenden geschützter Arten nicht nur ihren gesetzlichen Pflichten nachzukommen, sondern liefert kostenlos ein Tool zur Verwaltung des eigenen Bestandes.

Im Behördenportal greift die zuständige Verwaltung ohne Zeitversatz auf den gleichen Datensatz zu. Somit verfügen die Bürger und ihre Behörde immer über den gleichen Kenntnisstand zu den erforderlichen Informationen. MelBA-online erleichtert die Bearbeitung

erforderlicher Bescheinigungen und vereinfacht die Kommunikation zwischen Bürgern und ihrer Behörde. Für die Verwaltung ergibt sich ein vereinfachter Überblick über geschützte Arten in ihrem Zuständigkeitsbereich an einem zentralen Ort. Dies erleichtert es ihr ihren Verpflichtungen nachzukommen, die sich aus verschiedenen internationalen Abkommen zum Schutz der biologischen Vielfalt ergeben, beispielsweise dem Washingtoner Artenschutzabkommen.

Damit entlastet MelBA-online Bürger, unterstützt die Arbeit der Behörden und stärkt den internationalen Artenschutz. Der Zugang für Bürger zu MelBA-online, die artgeschützte Tiere halten, züchten oder vermarkten, können diese sich unter https://melba-anmeldung.naturschutz.rlp.de/ generieren.

Für die betroffenen Bürger hat die Abteilung Naturschutz im verantwortlichen Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität und nachhaltige Entwicklung zwei Online-Informationsveranstaltungen geplant. Eine Anmeldung ist erforderlich und hat über https://um.baden-wuerttemberg.de/melba zu erfolgen. Sie finden statt am 21.02.2024 von 18:00 bis 20:00 Uhr und am 09.04.2024 um 18:00 bis 20:00 Uhr.