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Gesetzesentwurf zum Landesjagdgesetz muss überarbeitet werden – Landrätin stellt sich hinter Kreisjägerschaft

„Die von Ministerin Eder angekündigte Überarbeitung des vorliegenden Gesetzesentwurfs zum Landesjagdgesetz ist sehr zu begrüßen“, stellt Landrätin Dr. Susanne fest. Der von der Landesregierung vorgelegte Entwurf eines neuen Landesjagdgesetzes hat bei der Jägerschaft im Landkreis hohe Wellen geschlagen. Nicht zuletzt hat sich die Kreisgruppe Pirmasens/ Zweibrücken an die Landrätin gewandt und auf die Auswirkungen des Gesetzesentwurfs hingewiesen. „Die Argumente der Jägerschaft, aber auch die Bedenken der Landkreise müssen bei der Novellierung des Landesjagdgesetzes einbezogen werden, denn die erfolgreiche Umsetzung jagdrechtlicher Vorgaben ist abhängig von der Akzeptanz der Akteure vor Ort“, stellt sich Landrätin Dr. Ganster hinter die Kreisjägerschaft.

Als Ziele des geplanten Gesetzes waren u. a. eine artenreiche und gesunde Wildpopulation, der Schutz vor Wildschäden bzw. die Vereinfachung der Wildschadensabwicklung, die Stärkung der Jagdrechtsinhaber in ihren Rechten sowie der Bürokratieabbau genannt. „Aus meiner Sicht geht der bisherige Gesetzesentwurf gerade bei diesen Punkten absolut fehl“, so die Einschätzung der Landrätin.

Auch der Landkreistag Rheinland-Pfalz hat vorgebracht, dass maßgebliche Anliegen der Landkreise und ihren Unteren Jagdbehörden bisher keine Berücksichtigung im Gesetzesentwurf gefunden haben. „Nachdem nun offensichtlich die Kritik der Jägerschaft die Ministerin zum Umdenken bewegt hat, bleibt zu hoffen, dass die vorgebrachten Anregungen in die Überarbeitung des Gesetzesentwurfs einfließen“, erklärt Landrätin Dr. Ganster abschließend.