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Erhebungsstelle des Zensus 2022 wurde aufgelöst

Noch anhängige Verwaltungsverfahren werden auf das Statistische Landesamt übertragen. Dies geschieht gemäß § 3 Absatz 5 des Landesgesetzes zur Ausführung des Zensusgesetzes 2022 vom 03.02.2021 (GVBl. S. 61).