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Änderungen beim Heizen mit Schornsteinfeger besprechen

Als Aufsichtsbehörde über die Bezirks-Schornsteinfeger veröffentlicht die Kreisverwaltung daher eine Information der bevollmächtigten Bezirks-SchornsteinfegerInnen und bittet diese zu beachten.

Denn bei der kreativen Suche nach Alternativen finden sich Wärmeerzeuger und Feuerstätten verschiedenster Arten, Ausstattung und mit unterschiedlichster Technik. Diese bergen bei unsachgemäßer Installation oder falscher Bedienung, die Gefahr von Bränden und/oder Kohlenmonoxid-Vergiftungen. Im schlimmsten Fall können große Sachschäden entstehen oder gar Menschen ums Leben kommen.

Manch einer überlegt beispielsweise, an den bislang ungenutzten Schornstein im Haus wieder einen Ofen anzuschließen. Die bevollmächtigten Bezirks-SchornsteinfegerInnen weisen darauf hin, dass solche unbenutzten Schornsteine vor Wiederinbetriebnahme unbedingt erst vom Schornsteinfeger überprüft werden müssen! Auch wer im vorhandenen Ofen jetzt häufiger oder mehr heizt, um teures Öl oder Gas einzusparen, muss dabei einiges zwingend beachten.

Der Betrieb von Holzöfen erzeugt Ruß und Ablagerungen in Ofenrohr und Schornstein. Dieser sorgt für einen verminderten Abgas-Abtransport und kann zum Rußbrand führen, wenn nicht rechtzeitig und regelmäßig vom Schornsteinfeger gekehrt wird.

Schornsteine von Holzöfen, die bisher nur gelegentlich in Betrieb waren, müssen bei verstärkter Nutzung mindestens zweimal oder gar dreimal jährlich gekehrt werden. Die dafür geltende Kehr- und Überprüfungsordnung verlangt, dass Schornsteine von Öfen für feste Brennstoffe, in bestimmten Zeitabständen überprüft und gekehrt werden müssen. Wichtig zu wissen ist dabei: Verantwortlich für die Beauftragung der Schornstein-Kehrung ist der Hauseigentümer!

Geschieht dies nicht, kann ein Rußbrand im Schornstein gefährlich werden, weil dabei Temperaturen von 1.000 °C oder mehr entstehen und Funkenflug die Nachbarhäuser gefährdet. Nach einem Schadensbrand kann die Frage auftauchen, ob unsachgemäße Nutzung oder möglicherweise eine fehlende Schornstein-Kehrung als Brandursache gilt und dann die Versicherung nicht zahlt.

Keinesfalls sollte man offenes Feuer, beispielsweise mit dem Gartengrill, in geschlossenen Räumen oder gar in der Wohnung machen! Rauch und Abgase enthalten lebensgefährliches Kohlenmonoxid. Ähnliches gilt auch für die im Baumarkt erhältlichen Katalytöfen. Diese Camping-Gasheizer mit integrierter Flüssiggasflasche, produzieren giftiges Abgas und verbrauchen Luftsauerstoff.

An dieser Stelle wird unbedingt geraten, nichts Unüberlegtes zu tun. Wenn es ums sichere Heizen geht, sollte zuerst der örtliche Schornsteinfeger gefragt werden. Dieser kennt auch viele Möglichkeiten, wie die Anfragenden in Ihren eigenen vier Wänden Energie einsparen können – auch mit kleinen Maßnahmen.