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Corona-aktuell-Meldung eingestellt

Seit dem 26. November gelten neue Corona-Regeln

Die neuen Regelungen tragen auch zur weiter abnehmenden Aussagekraft der Corona-Kennzahlen bei. Aus diesem Grund stellt das Gesundheitsamt die zuletzt zweimal pro Woche auf der Homepage des Landkreises und über die Medien veröffentlichten Corona-Zahlen auf Verbandsgemeinde- und Ortsebene für den Zuständigkeitsbereich mit den Städten Pirmasens und Zweibrücken ein. Interessierte BürgerInnen können die täglichen Corona-Zahlen weiterhin auf der Homepage des Landesuntersuchungsamts (LUA) unter https://lua.rlp.de/de/corona-zahlen/ nachlesen. Die tagesaktuelle Meldung durch das Gesundheitsamt ans LUA erfolgt unverändert.

In der neuen Schutzmaßnahmenverordnung ist das bisher verpflichtende häusliche Isolieren positiv getesteter Personen entfallen. Wer nun positiv auf das Coronavirus SARS-Co\/-2 getestet wurde oder einen Selbsttest mit positivem Ergebnis durchgeführt

hat, ist nach den neuen Regelungen verpflichtet außerhalb der eigenen Wohnung eine medizinische Maske oder eine FFP2-Maske oder eine Maske eines vergleichbaren Standards zu tragen.

Diese Maskenpflicht entfällt frühestens nach fünf Tagen nach dem Durchführen des positiven Tests. Voraussetzung dafür ist die Symptomfreiheit, die zu diesem Zeitpunkt seit mindestens 48 Stunden bestehen muss. Positiv getestete Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können, müssen sich wie bisher häuslich isolieren. Kinder, die noch nicht eingeschult sind, sind von Absonderungs- und Maskenpflicht befreit.

In Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und ähnlichen Einrichtungen gilt für positiv getestete Personen ein Besuchs- und Tätigkeitsverbot. Positiv getesteten Personen wird empfohlen, Kontakte zu anderen Personen zu reduzieren, auf den Besuch öffentlicher Veranstaltungen oder gastronomischer Einrichtungen zu verzichten sowie ihrer beruflichen Tätigkeit, soweit möglich, von der eigenen Wohnung aus nachzugehen. Generell gilt auch weiterhin: Wer krank ist, soll zu Hause bleiben!

Personen, die über keinen vollständigen Impfschutz verfügen, empfiehlt das Gesundheitsamt, sich mit einem aktuell verfügbaren Impfstoff impfen zu lassen, um gegen einen schweren COVID-19-Verlauf besser geschützt zu sein.