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Zensus 2022: Bevölkerungszählung startet Mitte Mai

Grundlage für die Erhebung sind die kommunalen Einwohnermelderegister. Im Rahmen von zusätzlich notwendigen Personenbefragungen werden sowohl an knapp 3.300 Privatanschriften als auch in 33 Wohnheimen, wie beispielsweise Studierendenwohnheimen, und Gemeinschaftsunterkünften, wie Alten- und Pflegeheimen, die dort zum Zensusstichtag am 15.05.2022 wohnenden Personen erfasst. Dadurch werden Informationen zu Unter- und Übererfassungen in den Melderegistern gewonnen.

Auf diesen Grundlagen werden verlässliche, amtliche Einwohnerzahlen festgestellt. Zusätzlich werden Informationen, insbesondere zum Bildungsstand und zur Erwerbstätigkeit erhoben, die in dieser Form nicht in den vorhandenen Verwaltungsregistern vorliegen. Für die ausgewählten zu befragenden Personen besteht beim Zensus eine gesetzliche Auskunftspflicht. Nur so kann eine hinreichend aussagekräftige Datengrundlage erzielt werden.

Auf Basis der durch den Zensus ermittelten Bevölkerungszahlen werden unter anderem der Länderfinanzausgleich geregelt und Berechnungen zur Verteilung von EU-Fördermitteln vorgenommen. Die Zensusergebnisse haben insoweit deutliche Auswirkungen auf die Gemeinden des Landkreises Südwestpfalz. Die zusätzlich zu erfragenden soziodemografischen Angaben stellen darüber hinaus wichtige planungs- und entscheidungsrelevante Informationen für eine faktenbasierte Politik vor Ort dar.

Der Landkreis Südwestpfalz führt die Vor-Ort-Befragungen im Auftrag des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz durch. Hierfür wurde in der Kreisverwaltung eine eigene Zensus-Erhebungsstelle eingerichtet. Die Befragung vor Ort wird nur wenige Minuten in Anspruch nehmen. Im Interview werden wenige persönliche Angaben zu den Auskunftspersonen erfasst. Anschließend erhalten die Auskunftspersonen Zugangsdaten zu einem Online-Fragebogen, um weitere Angaben eigenständig einzutragen und zu übermitteln. Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, die Befragung mit Hilfe eines Papierfragebogens durchzuführen.

Um die Befragungen vor Ort persönlich durchzuführen, werden im Landkreis Südwestpfalz rund 75 ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte eingesetzt. Die Befragungen können mit genügend Abstand an der Tür oder im Flur erfolgen. Somit ist ein Betreten der Wohnung oder des Hauses der um Auskunft angefragten Person durch die Zensus-Interviewenden nicht notwendig. Die Personen, welche die Interviews durchführen, wurden für ihre verantwortungsvolle Tätigkeit von der Zensus-Erhebungsstelle sorgfältig ausgewählt, umfassend geschult sowie auf Verschwiegenheit verpflichtet. Sie kündigen den Befragungstermin im Vorfeld durch einen Einwurf in die Hausbriefkästen an und können sich gegenüber den Auskunftspersonen als von dem Landkreis Südwestpfalz beauftragte Erhebungsbeauftragte ausweisen.

Die Zensusdaten unterliegen der statistischen Geheimhaltung und werden ausschließlich für statistische Zwecke genutzt. Durch das sogenannte Rückspielverbot ist es gesetzlich untersagt, dass die gewonnenen Zensus-Befragungsdaten an andere Verwaltungsbereiche innerhalb der Kreisverwaltung oder gar an andere Verwaltungen und Stellen weitergegeben werden. Zudem werden die Zensus-Ergebnisse nur anonymisiert veröffentlicht, so dass ein Rückschluss auf einzelne Personen nicht möglich ist.

Die Zensus-Erhebungsstelle der Kreisverwaltung Südwestpfalz ist für Rückfragen per E-Mail an zensus.info@lksuedwestpfalz.de oder unter 06331 809 650 telefonisch erreichbar. Weitere Informationen stehen online zensus2022.de bereit.