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Verkehrssicherheit am Schwarzbach wird wiederhergestellt 

Maßnahmen starten in 13. Kalenderwoche

Diese werden in drei Abschnitten ab der 13. Kalenderwoche, die am 28.03. beginnt, durchgeführt. Im Februar diesen Jahres wurde bei einer Baumkontrolle festgestellt, dass die Maßnahmen erforderlich sind. Als unaufschiebbare Gehölzarbeiten zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit sind sie ausdrücklich vom derzeit geltenden Schnittverbot ausgenommen.

Die Arbeiten werden in Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde durchgeführt. Die erhöhten Anforderungen an den gesetzlichen Artenschutz, insbesondere in Bezug auf die Kontrolle von Vogelbrutbesatz und Fledermaushöhlen werden dabei beachtet.