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Änderung der Absonderungsverordnung

Gesundheitsamt informiert über Erleichterungen für Menschen in Absonderung

Ab sofort sieht die Absonderungsverordnung Lockerungen für Menschen in Quarantäne vor. Durch die geänderte Verordnung kann die Absonderung ab sofort – im besten Fall – zwei Tage früher beendet werden. Die Erleichterungen betreffen die Berechnung der Quarantäne und die Entlass-Testung, die nun früher möglich ist.

Die nun gültige Regelung zählt beim Berechnen der Absonderung den Tag der Testung, beziehungsweise des letzten Kontakts, mit. Damit gilt der Tag der Testung oder des letzten Kontakts bereits als erster Tag der Absonderung. Bisher zählte der Tag der Testung
oder des letzten Kontakts bei der Berechnung der Absonderung nicht mit. Darüber hinaus ist eine Entlass-Testung aus der Absonderung nun nach 48 Stunden Symptomfreiheit bereits ab dem siebten Tag möglich. Diese Regelung gilt für positiv getestete Personen und Kontaktpersonen sowie Angehörige des Hausstands.

Das Gesundheitsamt in der Kreisverwaltung Südwestpfalz weist darauf hin, dass die neuen Regelungen ab sofort greifen und auch durch Personen angewendet werden können, die sich derzeit noch in Quarantäne befinden und sich bei Symptomfreiheit früher freitesten möchten.

Weitere Informationen sind unter https://corona.rlp.de/de/themen/absonderung-und-quarantaeneregelungen/ zu finden.