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Schulbuchausleihe für das Schuljahr 2022/23 

Antrag für unentgeltliche Schulbuchausleihe bis spätestens 15. März stellen

Die Schulbuchausleihe für die Grundschulen – mit Ausnahme der Schule in Vinningen – wird von den Verbandsgemeinden abgewickelt. Für folgende Schulen organisiert dagegen die Kreisverwaltung die Schulbuchausleihe:

·         Grund- und Realschule plus in Vinningen

·         Realschule plus in Dahn

·         Realschule plus in Hauenstein

·         Realschule plus in Rodalben

·         Integrierte Gesamtschule in Contwig

·         Integrierte Gesamtschule in Thaleischweiler-Fröschen

·         Integrierte Gesamtschule in Waldfischbach-Burgalben

·         Otfried-von-Weißenburg-Gymnasium in Dahn

·         Berufsbildende Schule in Rodalben

 

Es gibt zwei Arten der Schulbuchausleihe: unentgeltlich die Lernmittelfreiheit und die entgeltliche Ausleihe gegen Gebühr.

Für die unentgeltliche Schulbuchausleihe werden im Januar die entsprechenden Antragsformulare durch die Schulen verteilt. Zudem können hier Formulare ausgedruckt werden. Die Anträge können bis spätestens 15.03.2022 bei der Kreisverwaltung Südwestpfalz eingereicht werden. Anträge, die nach dieser Frist eingehen, können nur in Ausnahmefällen berücksichtigt werden.

Für die Gewährung der Lernmittelfreiheit gelten Einkommensgrenzen, die nicht überschritten werden dürfen. Diese liegen bei Schülerinnen und Schülern, die im gemeinsamen Haushalt der sorgeberechtigten Eltern leben, bei

·         einem Kind 26.500 Euro

·         zwei Kindern 30.250 Euro

·         drei Kindern 34.000 € Euro

Bei jedem weiteren Kind erhöht sich dieser Betrag um zusätzliche 3.750 Euro. Maßgebend ist dabei das Einkommen beider Elternteile.

Dagegen beträgt die Einkommensgrenze bei Schülerinnen und Schülern, die nur im Haushalt eines sorgeberechtigten Elternteils leben bei

·         einem Kind 22.750 Euro

·         zwei Kindern 26.500 Euro

·         drei Kindern 30.250 Euro

Bei jedem weiteren Kind erhöht sich dieser Betrag um zusätzliche 3.750 Euro.

Ein Antrag auf Lernmittelfreiheit sollte daher nur gestellt werden, wenn das Einkommen die vorgenannten Einkommensgrenzen einhält. Wird die Einkommensgrenze überschritten, ist die Ausleihe gegen Gebühr möglich. Die Anmeldung dafür erfolgt über das Elternportal. Die für eine Teilnahme erforderlichen Zugangsdaten werden durch die Schulen im Mai verteilt.

Rund um das Thema Schulbuchausleihe finden Interessierte hier allgemeine Informationen. Konkrete Fragen beantworten die Mitarbeitenden des Schulreferates bei der Kreisverwaltung unter 06331 809 548 oder 809 318 gerne telefonisch.