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Meldepflicht von Tierbeständen

Kreisveterinäramt informiert über die Meldepflicht von Tierbeständen insbesondere von Geflügelhaltungen

Die Verpflichtung Tierbestände zu melden besteht unabhängig von der Größe eines Tierbestandes und gilt demnach auch für Klein- und Kleinstbestände. Das Veterinäramt weist daher insbesondere Tierhalter mit Geflügelhaltung darauf hin, dass auch gemischte Bestände anzumelden sind.

Werden solche Tierbestände nicht angezeigt, stellt dies einen Verstoß gegen die Meldepflicht und somit eine Ordnungswidrigkeit nach der Viehverkehrsverordnung dar. Diese kann mit Geldbußen bis zu 30.000 Euro geahndet werden.

Erfassungsbögen für die Anzeige oder Änderung von Tierhaltungen stehen auf der Homepage des Landkreises Südwestpfalz im Downloadbereich des Bürgerservice auf lkswp.de bereit. Formulare können unter 06331 809 205 auch telefonisch angefordert werden. Zur Geflügelpest können sich Interessierte über die im Downloadbereich platzierten Links zu den Seiten des Landesuntersuchungsamtes in Koblenz und zum Friedrich-Löffler-Institut weiter informieren.