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Genesene erhalten Bescheinigung automatisch

Alle der Kreisverwaltung gemeldeten positiv getesteten Personen erhalten automatisch eine Testbescheinigung. Die Bescheinigung wird schnellstmöglich zugesandt, soweit der erfolgte positive PCR-Test maximal 6 Monate zurückliegt.

Unabhängig davon, kann als Nachweis des positiven Testergebnisses (PCR-Test) der schriftliche Testnachweis von einem Labor oder auch ein digitaler Nachweis verwendet werden.

Wir bitten dringend von telefonischen Anfragen abzusehen. Durch die Vielzahl der Anrufe und die dadurch gebunden Arbeitskräfte verzögert sich nur die Zeit, bis sämtliche Bescheinigungen ausgestellt werden können.