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Allgemeinverfügung verlängert

Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie wegen weiterhin hohen Inzidenzzahlen verlängert

Die Maßnahmen im Landkreis Südwestpfalz ändern sich gegenüber der bereits geltenden Allgemeinverfügung lediglich in einem Punkt. Der Besuch der Ostergottesdienste ist von der Ausgangssperre, die für die Zeit von 21 bis 5 Uhr gilt, ausgenommen. Nach Beratungen mit der ADD bleiben an den weiterführenden Schulen Klassen ab der Klassestufe 7 weiterhin im Fernunterricht. Landrätin Dr. Susanne Ganster ist jedoch zuversichtlich, dass mit der getroffenen Teststrategie ab dem 12.04. je nach Möglichkeit zum Präsenzunterricht im Klassenverband oder in geteilten Gruppen im Wechselunterricht übergegangen werden kann. Basis dafür sind die freiwilligen Selbsttests für Lehrer, Kinder und Jugendliche in den Schulen.

Vor Auslaufen der aktuellen Allgemeinverfügung am 28.03. wurde die Inzidenz im Landkreis lediglich an zwei Tagen unterschritten. Die Tendenz in Bund, Land sowie im Kreis lässt weiterhin steigende Zahlen erwarten. Die Allgemeinverfügung gilt daher ab 27.03. und endet am 11.04. mit Ablauf des Tages. Interessierte finden die Allgemeinverfügung im hier.