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Lockerungen der Corona-Regeln zum 18.06.2021

Die nächste Stufe des Perspektivplans Rheinland-Pfalz sieht ab heute Lockerungen im Privaten, in der Freizeit, aber auch im Bereich Sport und Kultur vor.

Die Regelungen betreffen unter anderem folgende Bereiche:


Private Veranstaltungen

Private Veranstaltungen und Feiern in angemieteten oder zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten oder Flächen sind mit bis zu 25, im Freien mit bis zu 50 gleichzeitig anwesenden Teilnehmenden unter Beachtung der allgemeinen Schutzmaßnahmen zulässig, wobei geimpfte und genesene Personen bei der Ermittlung der Personenanzahl außer Betracht bleiben. Es gelten die Pflicht zur Kontakterfassung sowie im Innenbereich die Testpflicht.

Kultur- und Sportveranstaltungen

Sind im Freien mit bis zu 500 Zuschauerinnen und Zuschauern und im Innenbereich mit bis zu 250 Zuschauerinnen und Zuschauern zulässig. Es gelten das Abstandsgebot, die Maskenpflicht, die Pflicht zur Kontakterfassung sowie im Innenbereich die Testpflicht. Die Maskenpflicht entfällt am Platz. Zur Wahrung des Abstandsgebots ist jeder Zuschauerin und jedem Zuschauer anhand eines Sitzplans ein Sitzplatz personalisiert zuzuteilen; dies ist vom Betreiber zu dokumentieren.

Ausübung von Sport und Kultur

Im Freien dürfen fünf Personen aus verschiedenen Hausständen oder bei Anleitung der Sportausübung Gruppen bis 50 Personen Sport ausüben bzw. Kunst- und Musikunterricht abhalten. Im Innenbereich dürfen 5 Personen aus verschiedenen Hausständen oder bei Anleitung der Sportausübung 20 Personen oder 25 Kinder bis 14 Jahre Sport ausüben bzw. Kunst- und Musikunterricht abhalten. Geimpfte und genesene Personen bleiben bei der Ermittlung der Personenanzahl außer Betracht.

Freizeiteinrichtungen

Freizeitparks, Kletterparks, Minigolfplätze und ähnliche Einrichtungen sind geöffnet. Es gelten das Abstandsgebot, die Maskenpflicht (entfällt teilweise im Freien), die Pflicht zur Kontakterfassung sowie die Vorausbuchungspflicht für Freizeitparks.


Die Verordnung läuft am 01.07. ab. Weitere Lockerungen hat das Land Rheinland-Pfalz ab 02.07. angekündigt. Die konkrete Umsetzung wird durch eine weitere Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz geregelt werden.