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Heckenschnitt und Brutvögel

Gartenvögel gehen in die zweite Runde

Herrschen im Zeitraum der ersten Brut ungünstige Witterungsbedingungen und gehen beispielsweise durch Nässe und Kälte viele Bruten verloren, tendieren umso mehr Vögel zu einer Zweitbrut. „Insbesondere für Vogelarten, die ihre Nester in Gebüschen anlegen ist anzunehmen, dass durch die diesjährige langanhaltende Nässe im Frühjahr und Frühsommer vergleichsweise viele Bruten nicht erfolgreich waren“, vermuten Raphael Philipp und Matthias Broschart von der Unteren Naturschutzbehörde beim Landkreis Südwestpfalz.

 Zurückhaltung beim Heckenschnitt verhilft Vögeln zu zweiter Brut

Der in den kommenden Wochen durchgeführten Zweitbrut kommt in diesem Jahr deshalb umso größere Bedeutung zu. Daher ist es wichtig, Gebüsche und Hecken nicht zu früh zurückzuschneiden. Grundsätzlich ist zwischen Ende Februar und Anfang Oktober auch im Privatgarten nur ein schonender Form- und Pflegeschnitt zulässig. Selbst dieser schonende Rückschnitt des diesjährigen Zuwachses der Sträucher kann zur Störung – und dadurch bedingt auch zur Aufgabe – der Brut führen. Daher sollten Gebüsche grundsätzlich erst ab Herbst zurückgeschnitten werden.

Ist dies nicht möglich, sind die relevanten Gebüsche und Hecken zuvor auf Vogelbrut zu kontrollieren. Wird dabei Brutgeschehen festgestellt, muss der Rückschnitt auf die Zeit nach Abschluss der Brut verschoben werden. Gerne beantwortet die Untere Naturschutzbehörde unter 06331 809 222 und 809 227 Fragen in diesem oder anderem naturschutzfachlich- und -rechtlichen Zusammenhängen. Mit dem beschriebenen, rücksichtsvollen Vorgehen können alle dazu beitragen, dass es im eigenen Garten auch im nächsten Jahr wieder piept und flattert.