newspapers-444447_960_720.jpg

Gebührenbescheide Abfallentsorgung verschickt

Bequem per Lastschrift abbuchen lassen

Erfahrungsgemäß sind bis etwa Mitte Februar sind auf Grund der Jahresbescheide eine Vielzahl von Rückfragen und Änderungswünschen bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Umweltabteilung zu bearbeiten. Daher bittet die Kreisverwaltung darum, die ersten Tage abzuwarten, später erneut Kontakt aufzunehmen oder mögliche Änderungen schriftlich per Post, Fax oder E-Mail mitzuteilen. Auf diese Weise können Wartezeiten und Überlastungen der Telefone vermieden werden. Die Kontaktdaten der Ansprechpartner finden die Empfänger auf dem Gebührenbescheid. Wegen der Corona-Pandemie kann derzeit nur telefonisch oder schriftlich Kontakt aufgenommen werden.

Änderungen, die sich durch Wegzüge, Zuzüge, Geburten, Sterbefälle, Gewerbean- oder Gewerbeabmeldungen erst im Laufe des Januars ereignet haben, sind auf den jetzt erfassten Jahresbescheiden noch nicht berücksichtigt. Diese Daten werden erst im Februar aktualisiert.

Die Gebührenbescheide umfassen die Endabrechnung für das Jahr 2020 sowie die Vorausleistung für das Jahr 2020 und können mit den enthaltenen Angaben kontrolliert werden. Ersichtlich sind neben dem Namen des veranlagten Haushaltes oder Gewerbebetriebes auch das zugeteilte Behältervolumen in Liter, die Behälternummer sowie die zu zahlende Gebühr. Auf der Homepage des Landkreises Südwestpfalz unter lkswp.de/abfallwirtschaft sind weitere Informationen und die zugehörige Gebührenübersicht einsehbar.

Die Abfallentsorgungsgebühren können einfach per Lastschrift vom Konto abgebucht werden. Wer dies nicht nutzt erhält mit dem Bescheid einen Überweisungsvordruck und sollte auf die jeweiligen Fälligkeitstermine zu achten. Bei nicht fristgerechter Zahlung fallen Mahngebühren und Säumniszuschläge an. Eine Abbuchung erfolgt bequem und fristgerecht vom Konto. Dafür reicht es aus, schriftlich ein SEPA-Mandat zu erteilen. Wegen der notwendigen Originalunterschrift ist dies per Fax oder E-Mail nicht möglich. Auch Eigentümerwechsel sind schriftlich mitzuteilen.