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KFZ-Zulassungsstelle: Regulärer Publikumsverkehr ab 13.07.

Zutritt nur mit Mund-Nase-Bedeckung

In der Woche vom 06.07.2020 bis 10.07.2020 werden die noch vorliegenden Anträge abgearbeitet. Der Rückstand hat sich aufgrund des in den vergangenen Monaten wesentlich zeitaufwändigeren Abwicklungsverfahrens, dabei sehr oft unvollständig eingereichter Zulassungsdokumente sowie der Tatsache, dass die Außenstelle der Zulassung bei der Stadtverwaltung Zweibrücken während der Corona-Krise keine Anträge für Bürger des Landkreises mehr bearbeitet hat, aufgebaut.

Aufgrund der Anzahl der bereits eingereichten und noch abzuarbeitenden Anträge muss damit gerechnet werden, dass im genannten Übergangszeitraum vom 06.07. bis 10.07.2020 noch auf postalischem Weg oder durch Einwurf eingereichte Anträge erst nach dem 13.07. ausgegeben werden können. Die Zulassungsstelle empfiehlt daher für alle neuen Anträge den regulären Publikumsverkehr ab 13.07.2020 ohne Terminvergabe zu nutzen. Ab diesem Zeitpunkt wird das zeitaufwändigere Verfahren mit postalisch eingereichten Anträgen wieder eingestellt.

Zudem ist die Stadtverwaltung Zweibrücken in der dort geführten Außenstelle der Zulassung des Landkreises zur ursprünglichen Zusammenarbeit bei der Zulassung zurückgekehrt. Seit Kurzem werden in Zweibrücken von der dortigen Verwaltung auch wieder Anträge für Bürger des Landkreises Südwestpfalz bearbeitet.

Die Erfahrung anderer Stellen bei Wiederöffnung nach vorheriger Terminvergabe zeigt, dass das Besucheraufkommen an den ersten Öffnungstagen die Tageskapazität überschreiten kann. Wenn dies im Verlauf des Tages absehbar ist, müssen Anliegen gegebenenfalls auf den Folgetag verlegt werden. Der zu erwartende Ansturm wird zu entsprechenden Wartezeiten führen. Die Kreisverwaltung bittet die Bürger daher um Verständnis und in den ersten Tagen die Zulassungsstelle möglichst nur für dringende Angelegenheiten aufzusuchen.

Der einzuhaltende Sicherheitsabstand limitiert die Anzahl der Besucher. Um ihn einzuhalten, kann nur eine begrenzte Anzahl von Personen im Wartebereich der Zulassungsstelle Platz nehmen. Weitere Wartende müssen sich bis zum Einlass vor dem Eingang der Zulassungsstelle aufhalten. Daher sollte die Zulassungsstelle möglichst alleine besucht werden. Der Zutritt in den Wartebereich kann nur dem Halter oder dessen Bevollmächtigen gewährt werden. Dazu ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung unbedingt notwendig. Zur Corona-Nachverfolgung werden zudem Name, Anschrift und Telefonnummer der Besucher erfasst.

Für den Bereich der Führerscheinstelle gilt bis auf Weiteres das System der Terminvergabe.