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Langzeitarbeitslose besser unterstützen

Mit dem Gesetz stehen zwei neue Fördermöglichkeiten nach § 16 i und 16 e SGB II, für Langzeitleistungsbezieher und Langzeitarbeitslose zur Verfügung, berichtet Roman Brockmann, zuständiger Vermittler im Arbeitgeber-Service des Kommunalen Jobcenters. Eine Möglichkeit besteht darin, dass sehr arbeitsmarktferne Personen, die zuletzt länger als sechs Jahre Leistungsbezug standen, über einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren finanziell gefördert werden können.

Dieser Personenkreis hätte ohne diese massive Förderung nur geringe Chancen auf dem ersten Arbeitsmarkt. Das Kommunale Jobcenter begrüßt diese langfristige Fördermöglichkeit: „Es geht nicht um ein Ausprobieren, sondern um eine dauerhafte Beschäftigung mit entsprechender Einarbeitung und Qualifizierung.“

Um einen möglichst engen Kontakt und Informationsaustausch zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu gewährleisten, steht Roman Brockmann als zentraler Ansprechpartner zur Verfügung. Um den Vermittlungserfolg passgenau und erfolgsversprechend zu gestalten, ist darüber hinaus eine intensive Begleitung durch die zuständigen Fallmanager des Kommunalen Jobcenters fest eingeplant und unabdingbar. Auch soll dafür Sorge getragen werden, dass der für die Stelle passende Bewerber ausgewählt wird. So kann beispielsweise Unterstützung beim Schreiben der Bewerbungen und konkrete Hilfestellung gegeben werden, um sich auf ein Vorstellungsgespräch vorzubereiten.

Der Arbeitgeber-Service kann hierbei Unterstützung leisten und vorab verschiedene Arbeitgeber kontaktieren um zu besprechen, ob Interesse an einem durch das Kommunale Jobcenter geförderten Arbeitsverhältnis besteht.

In die Förderung nach § 16 i SGB II fallen einerseits Lohnkostenzuschüsse. Diese betragen in den ersten zwei Jahren 100 Prozent und reduzieren sich bis ins fünfte Jahr eines Arbeitsverhältnisses auf 70 Prozent. Des Weiteren werden auch Weiterbildungskosten in Höhe von bis zu 3000 Euro übernommen sowie in Form eines beschäftigungsbegleitenden Coachings unterstützt. Der Arbeitgeber soll die geförderten Personen hierfür freistellen. Das sei wichtig, weil diese langzeitarbeitslosen Menschen in der Aufnahme der Beschäftigung unterstützt werden sollen. Das fange bei der Strukturierung des eigenen Tages an und gehe weiter bei Themen wie einer korrekten Krankmeldung.

Die zuständigen Fallmanager des Kommunalen Jobcenters sind daher auch für den Arbeitgeber Ansprechpartner im Zeitraum der Förderung. Sollten Probleme mit einem neuen Arbeitnehmer auftreten, der über das Teilhabechancengesetz gefördert wird, können und sollen sich zur Stabilisierung der Beschäftigung sowohl Arbeitgeber wie die geförderten Arbeitnehmer an das Kommunale Jobcenter wenden.

Mit der anteiligen Lohnkostenübernahme bietet das Gesetz im neuen § 16 e SGB II auf zwei Jahre befristet eine weitere Möglichkeit, langzeitarbeitslose Menschen zu fördern. Auch die intensive Begleitung durch die Mitarbeiter des Kommunalen Jobcenters wird hier geleistet. Es soll den Einstieg für Langzeitarbeitslose in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis erleichtern.

Um die Beschäftigung von Langzeitleistungsbeziehern oder Langzeitarbeitslosen anzubahnen oder zu vermitteln, können sich interessierte Arbeitgeber gerne den Arbeitgeberservice des Kommunalen Jobcenters kontaktieren.

 

Kontakt:

Kreisverwaltung Südwestpfalz

Abt. III - Kommunales Jobcenter

Roman Brockmann

Delaware Avenue 12-18

66953 Pirmasens

 

Tel. 06331 809-438

Fax 06331 809-8438

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