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Ehrenpatenschaft Bundespräsident

Herzlichen Glückwunsch und alles Gute!

Damit verbunden hatte Sie auch eine finanzielle Unterstützung überreicht, die jedes Ehrenpatenkind in einer Familie erhält. Begleitet wurde sie bei dem freudigen Ereignis von Contwigs Ortsbürgermeister Karl Heinz Bärmann und Verbandsbürgermeister Jürgen Gundacker, die mit einer Aufwartung gratulierten.

Der Bundespräsident übernimmt auf Antrag der Eltern die Ehrenpatenschaft für das siebente Kind einer Familie. Die Ehrenpatenschaft wird in einer Familie nur einmal übernommen. Zum Zeitpunkt der Antragstellung müssen einschließlich des Patenkindes mindestens sieben lebende Kinder zur Familie zählen, die von denselben Eltern, derselben Mutter oder demselben Vater abstammen. Adoptivkinder sind den leiblichen Kindern gleichgestellt.

Die Ehrenpatenschaft hat in erster Linie symbolischen Charakter. Sie ist mit der Taufpatenschaft nicht zu vergleichen. Der Bundespräsident bringt mit der Ehrenpatenschaft die besondere Verpflichtung des Staates für kinderreiche Familien zum Ausdruck. Sie stellt die besondere Bedeutung heraus, die Familien und Kinder für unser Gemeinwesen haben. Die Ehrenpatenschaft soll mit dazu beitragen, das Sozialprestige kinderreicher Familien zu stärken.

Seit 1949 wurden insgesamt rund 80.800 Ehrenpatenschaften übernommen (Stand: 31.12.2018). Im Jahr 2018 waren es 541 (2017: 460, 2016: 500, 2015: 550, 2014: 600, 2013: 600, 2012: 599).