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Warnung vor Blaualgen - keine Panik

Auf den Sprung ins kühle Nass verzichten? Muss nicht sein!

Cyanobakterien sind Mikroorganismen, die wie Algen und höhere Pflanzen Photosynthese betreiben. Dass es Sauerstoff in unserer Atmosphäre gibt, ist ihr Verdienst. Sie gehören zu den ältesten Bewohnern der Erde und sind weltweit in allen Klimazonen verbreitet.

Cyanobakterien sind wichtige Produzenten und stellen in zahlreichen Lebensräumen die Nahrungsgrundlage. Sie sind häufig auffällig grün, gelb, rot oder braun gefärbt. Die meisten Arten sind völlig harmlos. Einige jedoch können Giftstoffe bilden und sind darüber hinaus in der Lage, sich im Wasser aktiv auf- und abwärts zu bewegen. Wie Rahm auf der Milch schwimmen sie als Schlieren oder geschlossene Schicht an der Wasseroberfläche auf und schirmen das Sonnenlicht ab. Mit diesen Eigenschaften halten sie sich die pflanzliche Konkurrenz und Fressfeinde vom Leib.

Was bedeutet das für den Badegast?

Toxinbildende Cyanobakterien können Hautreizungen auslösen, Entzündungen von Hals, Augen und Ohren; Übelkeit hervorrufen oder Durchfall, wenn Wasser geschluckt wird; auch allergische Reaktionen und asthmaartige Atembeschwerden sind möglich.

Also lieber auf den Sprung ins kühle Nass verzichten? Das muss nicht sein!

Durch ihre auffällige Färbung und das Aufrahmen geben uns toxische Cyanobakterien die Möglichkeit, ihnen aus dem Weg zu gehen. Meist ist nicht der ganze See von Cyanobakterien-Aufrahmungen betroffen, sondern nur das windzugewandte Ufer oder Abschnitte davon. Häufig ist schon ein paar Meter weiter das Baden unbesorgt möglich.

Wenn Sie knietief im Wasser stehen und ihre Füße noch sehen können, steht Ihrem Badevergnügen und dem ihrer Kinder nichts im Weg!

Das Umweltbundesamt hat 2015 eine Empfehlung herausgegeben, die dem Schutz der Badenden vor Cyanobakterien-Toxinen dient. Diese Empfehlung sieht ein dreistufiges Verfahren vor, das die Vermehrung potenziell toxinbildender Cyanobakterien beobachtet (1. Erhöhte Aufmerksamkeit). Bei der Überschreitung von Grenzwerten erfolgt zunächst die Veröffentlichung von Informationen und Verhaltenshinweisen (2. Warnstufe). Vermehren sich die Cyanobakterien zu stark, können betroffene Badestellen durch die zuständigen Behörden vorübergehend auch geschlossen werden (3. Alarmstufe).