Verfügung
über die Rücknahme der Allgemeinverfügungen zu kontaktreduzierenden Maßnahmen, einer eingeschränkten Ausgangssperre und andere
aufgrund des Aufkommens von SARS-CoV-2 -Infektionen in Rheinland-Pfalz
Die von der Kreisverwaltung Südwestpfalz erlassenen Allgemeinverfügungen vom
13.03.2020 (Untersagung Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Besuchern usw.), veröffentlicht auf der Internetseite des Landkreises am 13.03.2020,
16.03.2020 (Entfall von Unterricht usw.), veröffentlicht auf der Internetseite des Landkreises am 16.03.2020,
17.03.2020 (Einschränkung Besuchsrechte Pflegeeinrichtungen usw.), veröffentlicht auf der Internetseite des Landkreises am 17.03.2020,
17.03.2020 (Untersagung Veranstaltungen mit mehr als 75 Personen usw.), veröffentlicht auf der Internetseite des Landkreises am 17.03.2020,
18.03.2020 (Schließung Bars usw.), veröffentlicht auf der Internetseite des Landkreises am 18.03.2020,
20.03.2020 (eingeschränkte Ausgangssperre), veröffentlicht auf der Internetseite des Landkreises am 20.03.2020,
20.03.2020 (Schließung Gaststätten usw.), veröffentlicht auf der Internetseite des Landkreises am 20.03.2020,
20.03.2020 (Betretungsverbot Pflegeeinrichtungen usw.), veröffentlicht auf der Internetseite des Landkreises am 20.03.2020,
werden zurückgenommen.
Begründung:
Im Hinblick auf die kontaktreduzierenden Maßnahmen auf Grund des Aufkommens von SARS-CoV-2-Infektionen in Rheinland-Pfalz gilt die Dritte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (3. CoBeLVO) vom 23. März 2020 unmittelbar.
Durch § 11 der Dritten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (3. CoBeLVO) vom 23. März 2020 werden die bestehenden Allgemeinverfügungen der Kreisverwaltung Südwestpfalz ersetzt und sind zurückzunehmen. Dieser rechtlichen Verpflichtung kommt die Kreisverwaltung Südwestpfalz mit dieser Verfügung nach.
Kreisverwaltung Südwestpfalz
Pirmasens, den 24.03.2020
gez. Dr. Susanne Ganster
(Landrätin)