Kindertageseinrichtungen
Kindertageseinrichtungen sind Institutionen, die die Erziehung eines Kindes in der Familie ergänzen und unterstützen. Dies gelingt in enger Zusammenarbeit mit den Eltern.
Zudem formuliert §22 Abs. 2 SGB VIII als Aufgabe von Kindertageseinrichtungen, die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu fördern, sowie den Eltern zu helfen, Erwerbstätigkeit, Kindererziehung und familiäre Pflege besser miteinander vereinbaren zu können.
Mit Spiel- und Lernangeboten motivieren pädagogische Fachkräfte die Kinder zu Selbstständigkeit, Handlungsfähigkeit und Kreativität, animieren
sie zum Erlernen sozialen Verhaltens und zur Übernahme von Verantwortung. Der Förderauftrag von Kindertageseinrichtungen umfasst die Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln mit ein.
Das pädagogische Team einer Kindertagesstätte besteht in der Regel aus pädagogischen Fachkräften aus den Bereichen Erziehung, Kindheits-und Sozialpädagogik, Kinderpflege und Sozialassistenz.
Bundesweit besteht ein Rechtsanspruch auf Betreuung für alle Kinder ab einem Jahr.
In Rheinland-Pfalz gilt der Anspruch auf einen Platz mit 7-stündiger durchgehender Betreuung mit Mittagessen in einer Kindertageseinrichtung. Bis zum Jahr 2028 soll dieses Ziel umgesetzt werden.
Im Landkreis Südwestpfalz gibt es über 70 Kindertageseinrichtungen in kommunaler oder kirchlicher Trägerschaft. Dementsprechend vielfältig sind auch die Angebote vor Ort.
KINDERTAGESSTÄTTEN
In Kindertagesstätten (KiTa) werden Kinder im Alter von einem Jahr bis zum Schuleintritt mit ca. 6 Jahren betreut. Je nach Einrichtung werden auch schon Babys ab 3 Monaten aufgenommen.
Die Betreuungszeiten sind in jeder Kita verschieden und richten sich nach den Bedarfen vor Ort. Die Anzahl der pädagogischen Fachkräfte orientiert sich an dem Alter der Kinder und am Betreuungsumfang.
Bei der pädagogischen Arbeit mit Kindern unter 2 Jahren steht verstärkt eine beziehungsvolle Pflege, das soziale Miteinander sowie die Vermittlung erster Fertigkeiten und Kenntnisse im Fokus.
Die Kinder erhalten in den Kindertagesstätten erweiterte und umfassendere Erfahrungs- und Bildungsmöglichkeiten über das familiäre Umfeld hinaus.
HORT
Schulpflichtige Kinder von 6 bis 10 Jahren (1.- 4. Schulklasse) erhalten die Möglichkeit, den Hort morgens vor Schulbeginn und mittags nach Schulschluss sowie teilweise während der Ferien zu besuchen. Gemeinsames Mittagessen, Erledigen der Hausaufgaben und Freizeitgestaltung bilden die Schwerpunkte bei der Betreuung.
Die pädagogischen Fachkräfte arbeiten dabei eng mit den Kitas und den Schulen zusammen.
KITA-SOZIALARBEIT
Die KiTa-Sozialarbeit ist ein Unterstützungsangebot der Kreisverwaltung Südwestpfalz für Familien im Kindergartenalter. Sie stellt ein zentrales Bindeglied zwischen dem Lebensraum der Kinder, deren Familien sowie der KiTa und dem Sozialraum dar und ergänzt die Erziehungs- und Bildungsarbeit der pädagogischen Fachkräfte der Kindertagesstätten. Ziel der KiTa-Sozialarbeit ist es, die Chancengerechtigkeit für Kinder und deren Familien zu erhöhen.
In Kindertagesstätten, deren sozialräumliche Gegebenheiten spezielle Bedarfe und ein erhöhtes Risiko für eine strukturelle Benachteiligung aufweisen, ist die KiTa-Sozialarbeit vorrangig als mobiler Dienst eingesetzt. Die KiTa-Sozialarbeitenden bieten regelmäßig Sprechzeiten im Rahmen ihrer persönlichen Präsenz in der Einrichtung an. Die Beratung kann mit Terminvereinbarung auch außerhalb der KiTa stattfinden.
Eltern, Kinder und das pädagogische Personal können von der KiTa-Sozialarbeit in allgemeinen Fragen zur kindlichen Entwicklung, der Erziehung, in herausfordernden (Lebens-)Situationen oder auch zur Orientierung im Sozialraum beraten, unterstützt und begleitet werden.
Die Angebote der KiTa-Sozialarbeit können somit von allen Eltern und Erzieher*innen gleichermaßen freiwillig, vertraulich und kostenlos in Anspruch genommen werden.
FACHBERATUNG FÜR DIE KOMMUNALEN KINDERTAGESSTÄTTEN
Fachberatung für die kommunalen Kindertagesstätten ist ein Beratungsangebot bei pädagogischen Fragestellungen für Träger, Leitungen, Teams und Eltern.
Schwerpunkte bilden dabei folgende Bereiche:
- Konzeptionsentwicklung und deren Umsetzung im pädagogischen Alltag
- Beratung, Unterstützung und Begleitung von Leitungen und pädagogischen Teams im Rahmen der Qualitätsentwicklung und -sicherung
- Beratung der Träger im Hinblick auf die Schaffung von Rahmenbedingungen und Weiterentwicklung pädagogischer Standards
- Einzelfallarbeit bezogen auf das Kindeswohl
- Krisenmanagement
- Fortbildungen und Qualifizierungsangebote für pädagogische Fachkräfte
- Kooperation mit anderen Einrichtungen und Institutionen
KiTa-Fachberatung für kommunale Kindertagesstätten im Landkreis Südwestpfalz
Kreisjugendamt
Referat Kindertagesstättenwesen
Unterer Sommerwaldweg 40 - 42
66953 Pirmasens
Anja Bauer
06331 809 312
KiTa-Fachberatung für katholische Kindertagesstätten im Landkreis Südwestpfalz
Caritasverband für die Diözese Speyer – Referat für Kindertageseinrichtungen
Nikolaus-von-Weis-Straße 6
67346 Speyer
Janine Wilde
06232 209 120
janine.wilde@caritas-speyer.de
KiTa-Fachberatung für evangelische Kindertagesstätten im Landkreis Südwestpfalz
Diakonisches Werk
Karmeliterstraße 20
67346 Speyer
Pascal Klein
0176 11664215
pascal.klein@diakonie-pfalz.de
REFERAT KINDERTAGESSTÄTTENWESEN
Bedarfsplanung, Beratung der Träger und Leitungen in administrativen Fragen
Silke Bereswill
06331 809 190
s.bereswill@lksuedwestpfalz.de
Julia Blanz-Schütz
06331 809 138
j.blanz-schuetz@lksuedwestpfalz.de
Katja Paltz
06331 809 264
- Gebietsaufteilung Allgemeiner Sozialer Dienst nach Ortsgemeinden
- Erreichbarkeit Allgemeiner Sozialer Dienst und Kinderpflegedienst
- Platz- und Betreuungsangebot der KiTas
- Zuständigkeiten der KiTa-Sozialarbeit
- Sozialraumkonzept des Landkreises Südwestpfalz
- Arbeitshilfen zur Umsetzung des Schutzauftrages nach §8a SGB VII in Kindertagesstätten
- Umsetzung des Schutzauftrages - Einschätzungsskala Kindeswohlgefährdung Kita-Kinder
- Umsetzung des Schutzauftrages - Einschätzungsskala Kindeswohlgefährdung Schulkinder
- Umsetzung des Schutzauftrages - Schaubild Verletzungen
- Umsetzung des Schutzauftrages - Adressen der vom Jugendamt benannten insoweit erfahrenen Fachkräfte
Die digital zu bearbeitenden Formblätter zur Umsetzung des Schutzauftrages finden Sie im Downloadbereich.
