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Anmeldung Online-Belehrung IfSG

Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG)

1. Allgemeine Informationen 

Personen, die im lebensmittelherstellenden oder –verarbeitenden Gewerbe, im Lebensmittelhandel oder in der Gastronomie tätig werden oder sich selbständig machen wollen, benötigen vor erstmaliger Aufnahme dieser Tätigkeit eine Belehrung nach § 43 IfSG.

Über die Belehrung wird Ihnen eine Belehrungsbescheinigung ausgestellt, die beim ersten Arbeitstag nicht älter als 3 Monate sein darf.

Zusatzinformationen für Vereinsfeste, Straßenfeste etc.:
Wer ehrenamtlich und nicht öfter als 3-mal im Jahr im Lebensmittelbereich bei entsprechenden Veranstaltungen hilft, benötigt in der Regel keine Belehrungsbescheinigung des Gesundheitsamtes. Unabhängig davon gelten natürlich die gesetzlichen Tätigkeitsverbote, die dem Merkblatt (hier) zu entnehmen sind.

2. Kosten

Für die Belehrung wird eine Gebühr von 30,00 € pro Person erhoben.

Bestimmte Personengruppen können von der Gebühr befreit werden. Hierzu zählen z. B.

  • Schülerpraktikanten in Lebensmittelbetrieben
  • Berufspraktikanten
  • Vorschüler
  • Auszubildende (nicht Umschüler)
  • Personen, die zu freiwilligen Hilfeleistungen an Krankenanstalten/Hospiz beschäftigt werden sollen
  • Personen, die ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr ableisten
  • Personen, die den Bundesfreiwilligendienst ableisten (ehem. Zivildienstleistende)
  • Personen, die an einer Erholungsmaßnahme (Kur) teilnehmen


Hierzu ist ein entsprechender Nachweis vorzulegen.

Bitte beachten Sie: Die Gebührenbefreiung gilt nicht für ehrenamtliche Tätigkeiten.

 3. Anmeldung

Das Gesundheitsamt bietet Ihnen die Belehrung sowohl in Präsenz als auch online an:

  • Präsenzbelehrung

    Auskunft und Anmeldung zu den Präsenzterminen unter 06331 809-402 oder -409.
    Diese finden im Gebäude der Kreisverwaltung Südwestpfalz, Abt. Gesundheitswesen, Unterer Sommerwaldweg 40-      42 in 66953 Pirmasens statt.

  • Online-Belehrung 
    Sie haben nachfolgend die Möglichkeit, sich für eine Online-Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz anzumelden. Die Teilnahme ist rund um die Uhr möglich und wird in verschiedenen Sprachen angeboten.


4. Zahlungsmöglichkeiten

Für die Online-Belehrung stehen Ihnen zwei Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung:

  • persönlich bei Abholung der Belehrungsbescheinigung im Gesundheitsamt
  • per Vorkasse (Überweisung):

Empfänger: Kreisverwaltung Südwestpfalz

IBAN: DE14 5425 0010 0000 0000 83

BIC: MALADE51SWP

Verwendungszweck: "Ihr Name", "Ihre Vorgangs-Nr."

Wichtiger Hinweis:

 Bitte Ihr Name“ und „Ihre Vorgangs-Nr.“ unbedingt - auch bei Überweisung mit QR-Code - eintragen, damit die  Zahlung korrekt zugeordnet werden kann! 


 5. Aushändigung der Belehrungsbescheinigung

  • Bei Abholung
    Direkte Aushändigung nach Bezahlung vor Ort bzw. Prüfung des Gebührenbefreiungsnachweises, innerhalb der Öffnungszeiten.


  • Bei Vorkasse

    Nach Zahlungseingang:

  1.      Versand per E-Mail
          Zum Abruf der Zustellung ist eine einmalige Online-Registrierung erforderlich
          Bitte Bearbeitungszeit von 48 Stunden beachten!
  2.      auf Wunsch Postzustellung

        (telefonisch unter 06331 809-402 oder -409 oder unter belehrung@lksuedwestpfalz.de anfordern)
        Bearbeitungszeit sowie zusätzlichen Postweg berücksichtigen!


 6. Hinweise

  • Belehrungsbescheinigung gut aufbewahren
  • Empfehlung: Bescheinigung auf funktionstüchtigem Gerät abspeichern (USB-Stick, externe Festplatte, …)

 


Starten Sie nun die Belehrung:

👉 Startseite - Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz


Ansprechpersonen:

Frau Hoffmann

06331 809-402

belehrung@lksuedwestpfalz.de


Frau Wagner

06331 809-409

belehrung@lksuedwestpfalz.de

 

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