Die Fahrerinnen und Fahrer der Müllfahrzeuge tragen eine große Verantwortung – sowohl für die eingesetzten Fahrzeuge als auch für andere Verkehrsteilnehmer. Sie müssen vor Ort situationsbezogen und verantwortungsbewusst entscheiden, ob eine potenziell gefährliche Straße befahren werden kann oder aus Sicherheitsgründen gemieden werden muss.
Bewohnerinnen und Bewohner von Straßen, die am Abfuhrtag nicht oder nur unzureichend geräumt sind, werden gebeten, ihre Abfallbehälter an die nächstgelegene geräumte Straße zu bringen. Dies gilt insbesondere für Straßen mit starker Eisglätte, nicht geräumte Anliegerstraßen und besonders steile Zufahrtsstraßen.
Kann eine Straße am Abfuhrtag von den Müllfahrzeugen nicht sicher befahren werden und erfolgt daher keine Leerung, sollten die Abfallbehälter (Restmüll, Biotonne, Altpapier) zunächst am Straßenrand stehen bleiben. Sobald es die Straßenverhältnisse zulassen, wird die Entsorgung in der Regel innerhalb von zwei Tagen nachgeholt.
Bei anhaltend schlechten oder unveränderten Straßenverhältnissen ist eine Nachleerung nicht immer möglich. In diesen Fällen wird die Abfuhr erst wieder zum nächsten regulären Abfuhrtermin stattfinden. In solchen Fällen nimmt der Entsorgungsunternehmer bei der nächsten regulären Tour auch Beipack für Altpapier und Biomüll mit. Altpapier kann, gebündelt oder in Kartons verpackt, neben die Tonne gestellt werden. Biomüll kann am nächsten regulären Abfuhrtag, in Papiersäcke oder Kartons verpackt, neben die Biotonne platziert werden. Gelben Säcke oder Restmülltonnen, die nicht abgeholt werden konnten, können bei der nächsten regulären Sammlung erneut zur Leerung bereitgestellt werden.

