Das Friedrich-Loeffler-Institut hat das Risiko für Ausbrüche dieser Krankheit in Geflügelhaltungen sowie für neue Fälle unter Wildvögeln in Deutschland als „hoch“ eingestuft. Dem Institut zufolge breitet sich der Erreger unter Wildvögeln und Geflügel in Deutschland stark aus, was auch mit der Zugaktivität von Kranichen und anderen Wildvögeln zu tun hat.
Zum aktuellen Zeitpunkt besteht in der Südwestpfalz kein Anlass zu Bedenken. Die Lage wird fortlaufend vom Veterinäramt der Kreisverwaltung sowie den zuständigen Instituten überwacht. Dennoch ruft das Veterinäramt alle Bürgerinnen und Bürger auf, durch umsichtiges Verhalten zur Eindämmung der Geflügelpest beizutragen und gefährdete Tiere bestmöglich zu schützen.
Was ist die Geflügelpest?
Die Geflügelpest (auch Vogelgrippe oder aviäre Influenza genannt) ist eine hochansteckende, durch Influenza-A-Viren verursachte Erkrankung, die insbesondere Hühner, Puten, Enten und Gänse betrifft. Hochpathogene Virusvarianten wie H5N1 oder H5N8 führen zu schweren Krankheitsverläufen mit hoher Sterblichkeit bei den Tieren.
Was sollten Halter von Hausgeflügel wie Hühner beachten?
Die Übertragung der Krankheit erfolgt nicht nur durch direkten Kontakt mit Wildvögeln, sondern auch über kontaminierte Materialien wie Einstreu, Futter, Kleidung und Gerätschaften. Außerhalb eines Wirtes, also auf Gegenständen wie Werkzeug, Schuhsohlen und Reifen, kann das Virus bei Temperaturen von 20 Grad eine Woche lang überleben. Bei vier Grad kann das Virus bereits bis zu einem Monat lang überlebensfähig sein. Besonders gefährdet sind Geflügelhaltungen in Gewässernähe oder mit Auslauf ins Freie.
Empfohlene Schutzmaßnahmen:
• Gegebenenfalls Aufstallung von Geflügel - also Haltung in festen Ställen - unter Beachtung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung
• Fütterung nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen
• Futter und Einstreu wildvogelsicher lagern
• Tränken ausschließlich mit frischem Leitungswasser füllen, kein Oberflächenwasser verwenden
• Keine Speisereste, Eierschalen oder Grünfutter von Äckern oder Wiesen verfüttern
• Verwendung von stalleigener Kleidung und Schuhwerk, Stall- und Straßenkleidung trennen
• Regelmäßige Reinigung und Desinfektion von Gerätschaften
• Regelmäßige Nagerbekämpfung
• Vermeidung von Tierzukäufen oder Quarantäne für Neuankömmlinge
• Ein- und Ausgänge der Geflügelhaltung vor unbefugtem Betreten sichern
Was tun bei Verdachtsfällen in Hausgeflügelbeständen?
Bei auffälligen Symptomen wie Atemnot, Apathie, Durchfall oder plötzlichem Verenden von Tieren ist umgehend das Veterinäramt zu informieren, per E-Mail an veterinaeramt@lksuedwestpfalz.de. Geflügelhalter (auch Hobbyhalter) sind nach dem Tiergesundheitsgesetz verpflichtet, dem Veterinäramt jeden Verdacht auf eine anzeigepflichtige Tierseuche (wie etwa die Geflügelpest) unverzüglich zu melden. Nicht erst, wenn vermehrt Todesfälle auftauchen, sondern beispielsweise bereits, wenn die Legeleistung deutlich nachlässt.
Was tun, wenn man einen toten Wildvogel findet?
Generell sollten tote oder kranke Vögel nicht angefasst oder mitgenommen werden. Jeder Fund eines toten Wasser- oder Greifvogels sollte dem Veterinäramt unter Angabe des Funddatums und des genauen Ortes (am besten mit GPS-Koordinaten) per E-Mail an veterinaeramt@lksuedwestpfalz.de gemeldet werden.
Tauben und Singvögel sind kaum empfänglich für die Geflügelpest. Eine Infektion ist zwar in seltenen Fällen möglich; diese Tiere scheiden den Erreger jedoch nur in sehr geringen Mengen aus. Bei der Verbreitung des Virus spielen sie daher nur eine untergeordnete Rolle. Anders als andere Wildvogelarten. Werden mehrere solcher Tiere an einer Stelle tot aufgefunden, ist das ebenfalls dem Veterinäramt zu melden.
Keine Gefahr für den Menschen bei Einhaltung der Hygieneregeln
Eine Infektion des Menschen durch aviäre Influenzaviren ist prinzipiell möglich. Sie setzt jedoch einen engen Kontakt zu infiziertem Geflügel voraus. Laut Robert-Koch-Institut (RKI) ist das Risiko auch dann als sehr gering einzuschätzen. Dennoch sollten die gängigen Hygieneregeln eingehalten werden.
Geflügelhaltungen registrieren
Sollten Halter ihre Geflügelhaltung im Landkreis Südwestpfalz sowie in den kreisfreien Städten Pirmasens und Zweibrücken noch nicht beim Veterinäramt der Kreisverwaltung registriert haben, sind sie aufgerufen, das schnellstmöglich nachzuholen. Das gilt bereits ab dem ersten Tier und unabhängig davon, ob es sich um ein Hobby oder eine Erwerbstätigkeit handelt. Auf der Internetseite der Kreisverwaltung finden Halter in der Rubrik Downloads - Veterinärwesen und Landwirtschaft - Tierschutz und Tiergesundheit das entsprechende Formular und weitere hilfreiche Informationen, auch zur Vogelgrippe.
Weitere Informationen
Weitere Informationen rund um die Vogelgrippe sowie Hinweise für Halter gibt es hier:
www.openagrar.de/servlets/MCRFileNodeServlet/openagrar_derivate_00000891/Merkblatt-AI_2016-11-25.pdf
risikoampel.uni-vechta.de/plugins.php/aisurveyplugin/ai/survey?disease_id=
