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Geflügelpest: Weiterer Verdachtsfall bestätigt 

Dabei handelt es sich um den verbliebenen Verdachtsfall, über den die Kreisverwaltung am 30. Oktober informiert hatte. Das Tier war bei Donsieders gefunden worden. Insgesamt gibt es damit bislang fünf bestätigte Fälle von Geflügelpest bei Kranichen in der Südwestpfalz. Hausgeflügelbestände sind im Landkreis Südwestpfalz sowie in den Städten Pirmasens und Zweibrücken bis dato nicht betroffen. 

Weiterhin gilt: Um eine Einschleppung der Tierseuche in Hausgeflügelbestände zu verhindern, hat die Kreisverwaltung Südwestpfalz für ihren Zuständigkeitsbereich – also den Landkreis Südwestpfalz sowie die Städte Pirmasens und Zweibrücken  – eine tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung erlassen. Diese schreibt eine Stallpflicht für sämtliche gehaltenen Vögel vor, zudem ist die Ausrichtung von Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten oder Veranstaltungen ähnlicher Art untersagt. Die tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung gilt seit 4. November bis zur schriftlichen Aufhebung durch die Kreisverwaltung. 

Das Risiko für Ausbrüche der Vogelpest in Geflügelhaltungen sowie für neue Fälle unter Wildvögeln in Deutschland ist weiterhin hoch. Das Veterinäramt der Kreisverwaltung ruft daher alle Bürgerinnen und Bürger auf, durch umsichtiges Verhalten zur Eindämmung der Geflügelpest beizutragen und gefährdete Tiere bestmöglich zu schützen.   

Zur Meldung von tot aufgefundenen Kranichen, Greifvögeln und Wasservögeln sowie von tot aufgefundenem oder erkranktem Hausgeflügel hat das Veterinäramt eine eigene E-Mail-Adresse eingerichtet: vogelgrippe@lksuedwestpfalz.de. Meldungen sind zudem unter Telefon 06331/809-259 (zwischen 6.30 und 20 Uhr, auch am Wochenende) möglich. Das Veterinäramt geht diesen Meldungen nach. Dafür braucht es 

•         Name und Erreichbarkeit der meldenden Person

•         den genauen Fundort, bei Fund auf freiem Feld möglichst mit Geodaten

•         Beschreibung, Art und Anzahl der aufgefundenen Vögel. 

Generell sollten tote oder kranke Vögel nicht angefasst oder mitgenommen werden. 

Alle Informationen auf einen Blick

Die Kreisverwaltung hat auf ihrer Internetseite www.lksuedwestpfalz.de eine Unterseite „Geflügelpest (Vogelgrippe, Aviäre Influenza)“ angelegt. Sie ist direkt über die Startseite zu finden und listet alle wichtigen Infos rund um das Thema auf, etwa Fragen und Antworten, Ansprechpartner, Merkblätter und Formulare.