Die Entscheidung wurde getroffen, nachdem das Veterinäramt der Kreisverwaltung die Situation in den vergangenen Wochen immer wieder neu überprüft hatte. Der saisonale Vogelzug ist nahezu abgeschlossen; die Lage hat sich stabilisiert.
Da die Gefahr der Einschleppung des hochansteckenden Geflügelpest-Virus durch Wildvögel nicht gänzlich ausgeräumt werden kann, empfiehlt das Veterinäramt den Vogel- und Geflügelhaltern weiterhin, auf eine konsequente Einhaltung von Hygienemaßnahmen zu achten. Insbesondere sollten die Halter Vorkehrungen treffen, um den Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln zu vermeiden.
Die tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung, in der die Stallpflicht und das Veranstaltungsverbot festgeschrieben waren, war am 4. November in Kraft getreten. Ziel war, das Risiko einer Übertragung des Geflügelpest-Virus auf Hausgeflügel zu minimieren. Das hat funktioniert. Insgesamt gab es in dieser Saison sieben bestätigte Fälle von Geflügelpest in der Südwestpfalz – allesamt bei Wildvögeln. Zu diesen sieben Fällen zählen auch der Graureiher und der Kranich, die zuletzt bei Zweibrücken-Mittelbach und Rumbach gefunden worden waren. Das Friedrich-Loeffler-Institut hatte auch bei diesen Tieren den Verdacht auf Geflügelpest bestätigt. Hausgeflügelbestände waren im Landkreis Südwestpfalz sowie in den Städten Pirmasens und Zweibrücken bis dato nicht betroffen.
Das Veterinäramt wird weiterhin regelmäßig Proben von verendeten Wildvögeln nehmen, um mögliche Infektionen frühzeitig zu erkennen.
Zur Meldung von tot aufgefundenen Kranichen, Greifvögeln und Wasservögeln sowie von tot aufgefundenem oder erkranktem Hausgeflügel hat das Veterinäramt eine eigene E-Mail-Adresse eingerichtet: vogelgrippe@lksuedwestpfalz.de. Meldungen sind zudem unter Telefon 06331/809-259 möglich. Das Veterinäramt geht diesen Meldungen nach. Dafür braucht es
• Name und Erreichbarkeit der meldenden Person
• den genauen Fundort, bei Fund auf freiem Feld möglichst mit Geodaten
• Beschreibung, Art und Anzahl der aufgefundenen Vögel.
Generell sollten tote oder kranke Vögel nicht angefasst oder mitgenommen werden.
Halter von Geflügel sind darüber hinaus aufgerufen, ihre Bestände dem Veterinäramt der Kreisverwaltung zu melden. Dies gilt bereits ab dem ersten Tier und auch bei Hobbyhaltungen.
Alle Informationen auf einen Blick
Die Kreisverwaltung hat auf ihrer Internetseite www.lksuedwestpfalz.de eine Unterseite „Geflügelpest (Vogelgrippe, Aviäre Influenza)“ angelegt. Sie ist direkt über die Startseite zu finden und listet alle wichtigen Infos rund um das Thema auf, etwa Fragen und Antworten, Ansprechpartner, Merkblätter und Formulare.

