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Beamtinnen und Beamten des zweiten Einstiegsamtes bzw. Verwaltungsfachangestelltinnen/Verwaltungsfachangestellten oder Verwaltungsfachkräften (m/w/d)

Beim Landkreis Südwestpfalz sind jederzeit Initiativbewerbungen von engagierten und motivierten

 

Beamtinnen und Beamten des zweiten Einstiegsamtes

bzw. Verwaltungsfachangestelltinnen/Verwaltungsfachangestellten

oder Verwaltungsfachkräften (m/w/d)


willkommen, auch von Absolventinnen/Absolventen.

Voraussetzung ist eine mit mindestens „befriedigend“ abgeschlossene Prüfung zur/zum Verwaltungswirt/in bzw. zur/zum Verwaltungsfachangestellten bzw. die Erste Prüfung für Angestellte im kommunalen Verwaltungs- und Kassendienst (Angestelltenprüfung I).

 

Des Weiteren erwarten wir:

  • Interesse und Engagement bei der Arbeit in einem publikumsintensiven Bereich
  • Team- und Kommunikationsfähigkeit
  • bürgerorientiertes, freundliches Auftreten
  • Durchsetzungsvermögen und Organisationsfähigkeit
  • gute Office-Anwenderkenntnisse

 

Wir bieten:

  • Gute Vereinbarkeit von Familie & Beruf durch flexible Arbeitszeitgestaltung (ohne Kernzeiten)
  • Die im öffentlichen Dienst üblichen Tarif- & Sozialleistungen gemäß TVöD (u.a. Jahressonderzahlung, leistungsorientierte Bezahlung, betriebliche Altersvorsorge)
  • Einen sicheren Arbeitsplatz auch in Krisenzeiten
  • Gute Verkehrsanbindung und kostenlose Parkmöglichkeiten
  • Möglichkeiten zum alternierenden Arbeiten im Homeoffice
  • Fahrrad-Leasing
  • Jobticket

 

Informationen über den Landkreis Südwestpfalz und die Kreisverwaltung finden Sie auf unserer Homepage www.lksuedwestpfalz.de.

 

Wenn Sie neugierig geworden sind, richten Sie Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen entweder schriftlich an:

Kreisverwaltung Südwestpfalz

Abteilung Zentrale Aufgaben, Büroleitung

Unterer Sommerwaldweg 40-42

66953 Pirmasens

 

oder vorzugsweise per E-Mail an personal@LKsuedwestpfalz.de

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Herrn Dallas unter 06331/809-122.

Bitte verwenden Sie keine Bewerbermappen und reichen Sie entsprechende Nachweise nur in Kopie ein. Es erfolgt kein Rückversand der Bewerbungsunterlagen.