Bekanntgabe
des Ergebnisses der standortbezogenen Vorprüfung nach § 7 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540) – UVPG - gemäß § 5 Abs. 3 UVPG in der jeweils gültigen Fassung
Die Verbandsgemeinde Waldfischbach-Burgalben hat am 13.02.2025 die wasserrechtliche Plangenehmigung für die Renaturierung der Moosalbe mit Aktivierung der Talaue zwischen Steinalben und er Abfahrt Waldfischbach-Burgalben Nord der B 270 in den Gemarkungen Steinalben, Hermersberg und Waldfischbach beantragt.
Da dieses Vorhaben in den Anwendungsbereich des UVPG fällt, wurde eine standortbezogene Vorprüfung gemäß § 7 Abs. 2 UVPG durchgeführt.
Im Rahmen der Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das beantragte Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.
Das Vorhaben betrifft ein gesetzlich geschütztes Biotop nach § 30 BNatSchG (Moosalbe, Biotoptyp FM6 – Mittelgebirgsbach).
Das Vorhaben kann nach Einschätzung der Behörde aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben, die die besondere Empfindlichkeit oder die Schutzziele des Biotops betreffen.
Gemäß § 5 Abs. 3 UVPG ist diese Feststellung nicht selbständig anfechtbar.
Diese Bekanntmachung ist auch ins Internet eingestellt unter der Adresse:
https://www.uvp-verbund.de/rp
Kreisverwaltung Südwestpfalz
Pirmasens, den 10.06.2025
In Vertretung
gez. Seibel
Kreisbeigeordneter