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Ergebnisse der Vorprüfung (Renaturierung der Moosalbe)

Bekanntgabe

 

des Ergebnisses der standortbezogenen Vorprüfung nach § 7 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540) – UVPG -  gemäß § 5 Abs. 3 UVPG in der jeweils gültigen Fassung

 

Die Verbandsgemeinde Waldfischbach-Burgalben hat am 13.02.2025 die wasserrechtliche Plangenehmigung für die Renaturierung der Moosalbe mit Aktivierung der Talaue zwischen Steinalben und er Abfahrt Waldfischbach-Burgalben Nord der B 270 in den Gemarkungen Steinalben, Hermersberg und Waldfischbach beantragt.

Da dieses Vorhaben in den Anwendungsbereich des UVPG fällt, wurde eine standortbezogene Vorprüfung gemäß § 7 Abs. 2 UVPG durchgeführt.

Im Rahmen der Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das beantragte Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.

Das Vorhaben betrifft ein gesetzlich geschütztes Biotop nach § 30 BNatSchG (Moosalbe, Biotoptyp FM6 – Mittelgebirgsbach).

Das Vorhaben kann nach Einschätzung der Behörde aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben, die die besondere Empfindlichkeit oder die Schutzziele des Biotops betreffen.

Gemäß § 5 Abs. 3 UVPG ist diese Feststellung nicht selbständig anfechtbar.


Diese Bekanntmachung ist auch ins Internet eingestellt unter der Adresse:

https://www.uvp-verbund.de/rp


Kreisverwaltung Südwestpfalz

Pirmasens, den 10.06.2025

In Vertretung

gez. Seibel

Kreisbeigeordneter