Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung vom 05.12.2025
(Aufhebung der Allgemeinverfügung vom 30.10.2025 zur
Bekämpfung der Aviären Influenza – Geflügelpest)
Die Kreisverwaltung Südwestpfalz erlässt auf Grund von Art. 70 Abs. 1 lit. b) und Abs. 2 i. V. m. Art. 55 Abs. 1 lit. c) und d) der Verordnung (EU) 2016/429 i. V. m. § 7 Abs. 5, § 13 Absatz 1 und 2 sowie § 65 der Geflügelpest-Verordnung i. V. m. mit § 24 Absatz 3 Nr. 7 i.V.m. § 38 Abs. 11 des Tiergesundheitsgesetzes (TierGesG), des § 1 des Landesgesetzes zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes (AGTierGesG) sowie der Geflügelpest-Verordnung, alle in der derzeit gültigen Fassung, folgende
tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung:
- Die tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Aviäre Influenza (Geflügelpest) vom 30.10.2025 und somit die damit verfügte Aufstallungspflicht für gehaltenes Geflügel und andere in Gefangenschaft gehaltene Vögel im Landkreis Südwestpfalz und in den kreisfreien Städten Pirmasens und Zweibrücken sowie das Verbot der Durchführung von Ausstellungen, Märkte, Börsen, Schauen und ähnliche Veranstaltungen unter der Teilnahme von Vögeln wird hiermit aufgehoben.
- Die sofortige Vollziehung dieser Maßnahmen wird hiermit gemäß § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung angeordnet.
Inkrafttreten:
Diese tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung tritt am 06.12.2025 in Kraft.
Die am 30.10.2025 erlassene tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung ist damit nicht mehr gültig und tritt außer Kraft.
Rechtlicher Hinweis:
Diese Allgemeinverfügung, insbesondere Ihre Begründung, kann zu den allgemeinen Öffnungszeiten bei der Kreisverwaltung Südwestpfalz im Veterinäramt, Unterer Sommerwaldweg 40-42, 66953 Pirmasens eingesehen werden. Alternativ ist die Allgemeinverfügung auch auf der Internetseite des Landkreises Südwestpfalz jederzeit einsehbar.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch kann
- schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Südwestpfalz, Unterer Sommerwaldweg 40–42, 66953 Pirmasens, oder
- durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur nach dem Signaturgesetz an lksuedwestpfalz@poststelle.rlp.de unter Beachtung der besonderen technischen Rahmenbedingungen, die im Internet unter www.lksuedwestpfalz.de unter Impressum aufgeführt sind,
erhoben werden.
Kreisverwaltung Südwestpfalz
Pirmasens, 05.12.2025
gez. Dr. Ganster
(Landrätin)

