Durch die Kreisverwaltung Südwestpfalz als untere Wasserbehörde wird gemäß § 108 LWG i.V.m. § 74 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) folgendes bekannt gemacht:
1. Die Kreisverwaltung Südwestpfalz hat mit Bescheid vom 08.09.2025 den Verbandsgemeindewerken Hauenstein die gehobene Erlaubnis nach § 15 WHG zur Einleitung von nichtbehandlungsbedürftigem Niederschlagswasser aus dem Neubaugebiet „Laubendöll“ in der Ortsgemeinde Lug in den Lugbach (Gewässer 3. Ordnung) erteilt.
2. Gemäß § 74 Abs. 4 VwVfG ist eine Ausfertigung der Erlaubnis mit Rechtsbehelfsbelehrung und einer Ausfertigung der Planunterlagen zwei Wochen zur Einsicht auszulegen.
3. Die Auslegung erfolgt gem. § 108 LWG i.V.m. § 74 Abs. 5 VwVfG. Die Erlaubnis einschließlich der Planunterlagen liegen für die Dauer von zwei Wochen und zwar in der Zeit vom 15.09.2025 bis zum Ablauf des 29.09.2025 (Auslegungsfrist) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hauenstein, Dienstzimmer 11, Schulstr. 4, 76846 Hauenstein, während der allgemeinen Öffnungszeiten
(Montag, Mittwoch und Freitag: 9.00 bis 12.00 Uhr;
Dienstag: 9.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
Donnerstag: 9.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr)
zur Einsicht aus.
4. Eine Einsichtnahme ist außerdem im Internet möglich unter https://www.lksuedwestpfalz.de/aktuelles/bekanntmachungen/bekanntmachung/
5. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt die Erlaubnis gegenüber den übrigen Betroffenen, denen die Erlaubnis nicht nach § 74 Abs. 4 Satz 1 VwVfG zugestellt wurde, als zugestellt.
09.09.2025
Kreisverwaltung Südwestpfalz
In Vertretung
gez.
(Seibel)
Kreisbeigeordneter