Die Prokon Regenerative Energien eG hat mit elektronischem Schreiben vom 10.06.2024 bei der Kreisverwaltung Südwestpfalz – Untere Landesplanungsbehörde – die Einleitung einer vereinfachten raumordnerischen Prüfung nach §16 Raumordnungsgesetz i.V.m. §18 Landesplanungsgesetz für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage in Kleinsteinhausen mit einer Größe von ca. 18,3 ha beantragt.
Das Verfahren ist nunmehr abgeschlossen. Gemäß §17 LPlG ist das Ergebnis des Verfahrens im Internet sowie in einem amtlichen Veröffentlichungsblatt öffentlich bekannt zu machen.
Als Ergebnis des Verfahrens ergeht folgender raumordnerischer Entscheid:
Die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage südlich der Ortslage der Ortsgemeinde Kleinsteinhausen entspricht nicht den Erfordernissen der Raumordnung und Landesplanung. Eine Raumverträglichkeit ist aufgrund landwirtschaftlicher Belange nicht gegeben.
Zur Unterrichtung der Öffentlichkeit an diesem Verfahren werden die der Planung zugrunde liegenden Unterlagen öffentlich unter https://www.lksuedwestpfalz.de/aktuelles/bekanntmachungen/bekanntmachung/ ins Internet eingestellt.
Die Einsichtnahme in die Unterlagen kann auch nach vorheriger telefonischer Anmeldung (Herr Welle, Tel.: 06331/809-240 oder Fr. Peifer, Tel.: 06331/809-415) in den Räumen der Kreisverwaltung Südwestpfalz gewährleistet werden.

