Die GJV Energie Sickingerhöhe GmbH hat mit elektronischem Schreiben vom 14.03.2024 bei der Kreisverwaltung Südwestpfalz – Untere Landesplanungsbehörde – die Einleitung einer vereinfachten raumordnerischen Prüfung nach §16 Raumordnungsgesetz i.V.m. §18 Landesplanungsgesetz für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage in Hettenhausen mit einer Größe von ca. 13 ha beantragt.
Das Verfahren zur vereinfachten raumordnerischen Prüfung wurde mit dem raumordnerischen Entscheid vom 21.08.2025 abgeschlossen. Dass Vorhaben ist unter Einhaltung diverser Maßgaben aus raumordnungsrechtlicher Sicht zulässig. Das Verfahrensergebnis sowie die entsprechenden Verfahrensunterlagen können im Internet unter https://www.lksuedwestpfalz.de/aktuelles/bekanntmachungen/bekanntmachung/ eingesehen werden.