Die Sunance GmbH hat mit elektronischem Schreiben vom 09.08.2024 bei der Kreisverwaltung Südwestpfalz – Untere Landesplanungsbehörde – die Einleitung einer vereinfachten raumordnerischen Prüfung nach §16 Raumordnungsgesetz i.V.m. §18 Landesplanungsgesetz für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage in Großsteinhausen mit einer Größe von ca. 10 ha beantragt. Das Verfahren ist nunmehr abgeschlossen. Das geplante Vorhaben ist aus raumordnungsrechtlicher Sicht unzulässig, da Ziele der Raumordnung entgegenstehen. Durch positiven Zielabweichungsbescheid der Oberen Landesplanungsbehörde kann das Vorhaben unter Maßgaben zulässig werden.

