Kfz-Zulassung und Führerscheinstelle
Am Montag, 28.09.2026 sind landesweit verschiedene Dienstleistungen nicht verfügbar! Betroffen sind u. a. die KFZ-Zulassungsstelle und die Waffenbehörde! Weitere Einschränkungen sind nicht ausgeschlossen.nIn diesen Bereichen wird keine Bearbeitung von Vorgängen möglich sein! Wir bitten um Beachtung! Wir informieren, sobald die Systeme wieder zur Verfügung stehen!
Führerscheinstelle
Auskunft zum Führerscheinantrag
Annahmezeiten der Führerscheinstelle
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kfz-Zulassung
Online-Reservierung Ihres Wunschkennzeichens
i-Kfz – Kraftfahrzeug online zulassen oder ummelden:
i-KFZ- Außerbetriebsetzung eines Kraftfahrzeug:
Vollmacht und SEPA-Mandat
Annahmezeiten der Kfz.- Zulassungsbehörde
| Montag- Dienstag | 7:30- 15:00 Uhr |
| Mittwoch | 7:30 - 11:30 Uhr |
| Donnerstag | 7:30 - 16:30 Uhr |
| Freitag | 7:30 - 11:30 Uhr |
Zulassungsvorgang | erforderliche Unterlagen* |
| *Vollmacht: | Vollmacht (nur auszufüllen bei Zulassung durch einen Dritten) |
Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges |
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Zulassung eines EU-Neufahrzeuges |
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Zulassung eines Gebrauchtfahrzeuges: | |
Fahrzeug ist noch innerhalb des Landkreises Südwestpfalz zugelassen |
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Fahrzeug ist noch außerhalb des Landkreises Südwestpfalz zugelassen |
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Fahrzeug ist innerhalb des Landkreises Südwestpfalz außer Betrieb gesetzt |
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Fahrzeug ist außerhalb des Landkreises Südwestpfalz außer Betrieb gesetzt |
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Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeuges auf gleichen Fahrzeughalter |
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Zulassung eines Gebrauchtfahrzeuges aus dem Ausland |
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Änderung der Halterdaten³ |
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Änderung der Technikdaten |
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Außerbetriebsetzung |
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Kurzzeitkennzeichen
(Gültigkeit bis 5 Tage) Versicherungsbestätigung für Kurzzeitkennzeichen |
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Weitere Informationen erhalten Sie unter 06331-809-266
* Anmerkungen:
² als notwendiger Identitätsnachweis werden auch ein gültiger Reisepass mit
einer aktuellen Meldebescheinigung oder eine amtlich beglaubigte Kopie des Personalausweises anerkannt.
³ zur Änderung des Fahrzeugscheines bzw. der Zulassungsbescheinigung I nach einem Umzug innerhalb des Landkreises sind auch die Verbandsgemeindeverwaltungen befugt.
Der Fahrzeughalter kann also die Änderung der Adresse im Fahrzeugschein bzw. in der Zulassungsbescheinigung I bei der Meldebehörde durchführen lassen.
Bei allen Zulassungsvorgängen ist eine gültige Hauptuntersuchung nachzuweisen.
Die Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer muss erteilt werden. Hierzu ist der Nachweis der Bankverbindung vorzulegen (z.B. Bankkarte, EC-Karte, Kontoauszug).
Bei Zulassungen durch einen Beauftragten sind eine schriftliche Vollmacht und eine Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer vorzulegen.
Entsprechende Vordrucke sind bei der Kfz-Zulassungsbehörde oder per Download (im Adobe .pdf-Format) erhältlich.
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