working utensils.jpeg

Kindertagespflege

Kindertagespflege und Kindertagesstätten

Kindertagespflege ist gesetzlich im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) geregelt. Sie ist eine flexible und familiennahe Form zur Betreuung, Erziehung und Bildung der Kinder (0-14 Jahre). Ausgeübt wird sie durch geeignete und qualifizierte Personen im Haushalt der Tagespflegeperson, im Haushalt der Kindeseltern oder in anderen geprüften und geeigneten Räumen.

Die Kindertagespflege deckt hauptsächlich die berufsbedingte Abwesenheit der Kindeseltern ab, sofern die Betreuung in Kindertagestätten, Schulen usw. nicht ausreichend ist. Die Kindertagespflege wird öffentlich gefördert. Der Kostenbeitrag der Kindertagespflege richtet sich nicht nach dem Einkommen der Familie, sondern nach der Kinderanzahl, der in der Familie lebenden Kinder und der notwendigen Betreuungszeiten in der Kindertagespflege. Wer Kinder in Kindertagespflege betreut, benötigt unter bestimmten Voraussetzungen eine Pflegeerlaubnis durch das zuständige Jugendamt. Um die Erlaubnis zur Kindertagespflege zu erhalten, nehmen Sie bitte Kontakt mit der zuständigen Fachkraft des Jugendamtes auf. Dort werden Ihnen alle Voraussetzungen, die einer Erlaubnis zu Grunde liegen, erläutert.

Das Kreisjugendamt Südwestpfalz bietet Ihnen

als Eltern:

  • ausführliche Informationen und kompetente Beratung
  • Vermittlung von überprüften und qualifizierten Tagesmüttern
  • Beratung und Unterstützung bei Konflikten in der Kindertagespflege.

als Kindertagespflegepersonen:

  • umfangreiche Beratung rund um die Kindertagespflege
  • Erteilung der Pflegeerlaubnis
  • Vermittlung und Begleitung von Tagespflegeverhältnissen
  • Qualifizierungsangebot nach dem Deutschen Jugendinstitut sowie Fort- und Weiterbildungsangebote
  • Zahlung der Betreuungsvergütung nach gesetzlichen Grundlagen.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!